Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
Mietrecht
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
×
Auswahl Anzeigen
×
Erweiterte Suche
×
Suchen
Eingabe löschen
Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Mietrecht
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
Login
Angemeldet bleiben
Passwort vergessen
Login
Erweiterte Suche
Erweiterte Suche
Suchen
Eingabe löschen
Arbeitshilfen
Bibliothek
Rechtsprechung
Gesetze
Aktuelles
Home
Rechtsprechung
Rechtsprechung
1983
Ihre Suche einschränken
Jahr
Bitte wählen Sie
2024 (16)
2023 (227)
2022 (334)
2021 (332)
2020 (320)
2019 (347)
2018 (394)
2017 (398)
2016 (409)
2015 (362)
2014 (347)
2013 (402)
2012 (484)
2011 (487)
2010 (411)
2009 (414)
2008 (438)
2007 (477)
2006 (524)
2005 (661)
2004 (803)
2003 (840)
2002 (688)
2001 (738)
2000 (573)
1999 (393)
1998 (389)
1997 (415)
1996 (399)
1995 (386)
1994 (366)
1993 (357)
1992 (718)
1991 (669)
1990 (350)
1989 (263)
1988 (209)
1987 (199)
1986 (173)
1985 (159)
1984 (142)
1983 (126)
1982 (118)
1981 (128)
1980 (50)
1979 (36)
1978 (22)
1977 (17)
1976 (29)
1975 (14)
1974 (23)
1973 (17)
1972 (6)
1971 (12)
1970 (13)
1969 (10)
1968 (11)
1967 (7)
1966 (6)
1965 (6)
1964 (6)
1963 (10)
1962 (7)
1961 (2)
1960 (5)
1959 (3)
1958 (3)
1957 (5)
1956 (3)
1954 (2)
1953 (1)
1952 (3)
1921 (1)
1905 (1)
Gericht
Bitte wählen Sie
BGH (3594)
BayObLG (1564)
OLG Düsseldorf (1211)
KG (1003)
OLG Köln (646)
BFH (616)
OLG München (559)
OLG Frankfurt/Main (558)
OLG Hamm (529)
BAG (364)
LG Berlin (345)
BVerfG (340)
OLG Hamburg (285)
OLG Brandenburg (270)
OLG Celle (240)
OLG Stuttgart (208)
OLG Karlsruhe (204)
LAG Rheinland-Pfalz (194)
OLG Koblenz (177)
LG Hamburg (159)
SchlHOLG (148)
BVerwG (133)
OLG Dresden (124)
LG Köln (122)
LAG München (116)
AG Köln (110)
OLG Naumburg (108)
BSG (102)
OLG Zweibrücken (98)
OLG Saarbrücken (96)
OLG Rostock (79)
LAG Frankfurt/Main (71)
LG Frankfurt/Main (71)
OVG Nordrhein-Westfalen (70)
LSG Nordrhein-Westfalen (66)
VGH Bayern (64)
OLG Oldenburg (62)
LAG Köln (61)
LAG Düsseldorf (58)
LAG Hamm (55)
OLG Nürnberg (54)
LG München I (53)
AG Hamburg (51)
AG Münster (46)
FG München (42)
LAG Mecklenburg-Vorpommern (42)
OLG Bremen (38)
LAG Berlin-Brandenburg (37)
LG Nürnberg-Fürth (35)
LSG Baden-Württemberg (34)
OLG Thüringen (34)
AG Berlin-Schöneberg (32)
LG Mannheim (32)
LG Stuttgart (31)
LG Bonn (30)
LG Düsseldorf (29)
AG Görlitz (28)
LG Hannover (28)
LAG Sachsen-Anhalt (27)
LG Karlsruhe (26)
AG Bonn (25)
LG Kassel (25)
VGH Baden-Württemberg (25)
LSG Bayern (24)
LSG Berlin-Brandenburg (24)
OLG Braunschweig (24)
LAG Hamburg (23)
OLG Bamberg (23)
LG Kiel (22)
LSG Sachsen-Anhalt (22)
LAG Baden-Württemberg (21)
AG Frankfurt/Main (20)
AG München (20)
LG Aachen (20)
LG Braunschweig (20)
LG Gießen (20)
FG Baden-Württemberg (19)
LG Saarbrücken (19)
AG Berlin-Charlottenburg (18)
AG Löbau (18)
LAG Schleswig-Holstein (18)
LG Freiburg (18)
AG Berlin-Neukölln (17)
AG Dortmund (17)
FG Niedersachsen (17)
AG Berlin-Mitte (16)
AG Neuss (16)
LAG Niedersachsen (16)
LG Lübeck (16)
LG Lüneburg (16)
LG München II (16)
AG Aachen (15)
AG Osnabrück (15)
FG Sachsen-Anhalt (15)
FG Thüringen (15)
LG Augsburg (15)
LG Essen (15)
LG Heidelberg (15)
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg (14)
AG Hamburg-Wandsbek (14)
OLG Celle
zurück
|
vor
»Der Zeuge kann die Auskunft nach § 55 Abs. 1 StPO auch dann verweigern, wenn das seine Beteiligung an den Taten des Angeklagten betreffende eigene Strafverfahren wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist zwar - gegenwärtig - rechtskräftig ist, mit der Wiede
DM 25000 Schmerzensgeld für den Tritt eines Ponys an den Kopf mit operativer Entfernung eines Stücks des Schädelknochens im Bereich der linken Stirn und der linken Schläfe in der Größe von 6 x 2 cm. Ständige Vorsicht in der Zukunft, um Hirnverletzungen in
DM 32500 Schmerzensgeld für einen 43 Jahre alten Mann bei Trümmerfraktur des linken Oberschenkels. Dauerfolgen: Verheilung der Fraktur in Fehlstellung, Instabilität des Kniegelenks, Gehbeschwerden, Fortfall bestimmter sportlicher Tätigkeiten; Dünndarmperf
Bei der Ablehnung von Urlaub oder Vollzugslockerungen wegen Flucht- oder Mißbrauchsgefahr, sind die Prognoseerwägungen offenlegen; ferner sind der der Entscheidung zugrundegelegte Sachverhalt und die daraus für das voraussichtliche Verhalten des Gefangene
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung der Geschädigten von 50 %
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
Haftungsverteilung bei Kollision eines von einem Grundstück mit einem von einer Nebenstraße auf eine Bundesstraße auffahrenden Fahrzeug
Der Versicherer wird gem. § 3 Abs. 4 UZB leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer zur Unfallzeit so hochgradig alkoholisiert war, daß er im Sinne der AUB bewußtseinsgestört war, und wenn sich diese Störung bei dem Unfallgeschehen jedenfalls mitursächli
Ein Fremdschaden ist erst dann bedeutend, wenn er (insgesamt) 1300,-- DM übersteigt.
»Gegen die Versagung der Akteneinsicht ist jedenfalls während des Vorverfahrens der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG gegeben.«
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Eisenbahn auf einem unbeschrankten Bahnübergang
Da das StVollzG eine (»unausgesprochene, selbstverständliche«) Präsenz- oder Duldungspflicht für Gefangene nicht kennt, besteht zwar keine rechtliche Möglichkeit, die gewaltfreie Flucht eines Gefangenen disziplinarrechtlich zu ahnden. Hingegen kann ein Ve
Keine Umlagefähigkeit der Grundsteuer aufgrund mietvertraglicher Abwälzung der «üblichen anteiligen Hausabgaben und Nebenkosten».
Die Methode der Begleitstoffanalyse zur quantitativen Bestimmung des Getränks, auf das der Alkoholgehalt im Blut beruht, ist wissenschaftlich gesichert.
Die Methode der Begleitstoffanalyse zur quantitativen Bestimmung des Getränks, auf das der Alkoholgehalt im Blut beruht, ist wissenschaftlich gesichert.
Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden PKW mit Fußgängern auf der Landstraße zur Nachtzeit
Ein Schuldanerkenntnis des Versicherungsnehmers hat im Haftpflichtprozeß gegenüber dem Versicherer keine materiell-rechtliche Wirkung, wenn sich der Versicherer auf Leistungsfreiheit beruft, indem er bestreitet, daß der angebliche Unfall stattgefunden hat
»Der Regelung der Gefangenenmitverantwortung in § 160 StVollzG kommt gegenüber dem Individualrecht aus § 69 Abs. 1 S. 2 StVollzG kein Vorrang zu. Jede Strafvollzugsbehörde hat deshalb die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß auch die Program
Streitwert: Grundstück - Auflassung
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
A. 1. Eine Ordnungsbehörde, die ein nicht mehr zugelassenes, am Straßenrand abgestelltes Kfz abschleppt und verschrottet, verletzt die ihr obliegende Amtspflicht, wenn sie nicht feststellt, daß i.S. von § 5 Abs. 2 AbfG keine Anhaltspunkte dafür sprechen,
Ärzteversorgungen; Niedersachsen: Berechnung des Ehezeitanteils gem. § 1587a Abs. 2 Nr. 4 b BGB - volldynamisch
DM 125000 Schmerzensgeld für eine traumatische Hirngewebsläsion mit dauerhafter rechtsseitiger Lähmung, Störung des Sprachzentrums und Hirnschädigung. Das Schädeldach wurde operativ mit plastischer Abdeckung versehen. Knapp 17 Jahre alter Jugendlicher, al
1. Bei 30 %iger Behinderung in einem 2-Personen-Haushalt ist ein abstrakt errechneter Betrag von monatlich 480,- DM zu zahlen (hier: 69jährige Hausfrau). 2. Die Rente ist zeitlich zu begrenzen, und zwar bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres. Der Weg übe
DM 20000 Schmerzensgeld zuzüglich einer monatlichen Schmerzensgeldrente von DM 200 für Dauerfolgen ungenügender Krankenpflege (hier: irreparable Gelenkversteifung als Folge von zahlreichen Dekubitalgeschwüren bei einem zu einer Alkoholentziehungskur ins K
Das 'Wenden' i. S. von § 315c Abs. 1 Nr. 2 f StGB ist mit der Ausführung des Bogens vollendet. Eine erst danach eintretende konkrete Gefahr ist nicht mehr durch das Wenden bedingt und steht nicht mehr mit ihm in unmittelbarem Zusammenhang (hier: auf Autob
A. Wenn sich der Wille des Täters in einer fehlerhaften Verkehrsteilnahme, nämlich dem Wenden auf der Autobahn und dem Befahren der Autobahn entgegengesetzt der Fahrtrichtung, erschöpft, bereitet er weder absichtlich ein Hindernis noch nimmt er einen eine
Die Vernehmung eines Staatsanwalts als Zeuge ist nicht deshalb unzulässig, weil er Verfasser der dem Strafverfahren zugrundeliegenden Anklage und ordentlicher Dezernent ist.
1. Versucht der Angeklagte mit Mitteln, die Ihm das Gesetz eröffnet, die Entziehung der Fahrerlaubnis zu verhindern, so ist dies legitim und nicht geeignet, die Eignung des Angeklagten zum Führen von Kfz in Zweifel zu ziehen. 2. Auch die Bagatellisierung
Die Vorschrift des Abs. 1 unterscheidet nicht zwischen rechtsgeschäftlich, gesetzlich und durch Zwangsvollstreckung / Arrest begründeten Pfandrechten; sie erlaubt also Befriedigung aus allen solchen Rechten trotz Verjährung der jeweils gesicherten Forderu
»Zu den Voraussetzungen einer Sperrerklärung.«
»Der Vater eines nichtehelichen Kindes gilt ohne Rücksicht auf seine finanziellen Verhältnisse jedenfalls insoweit als leistungsfähig i.S. des § 170b StGB, als ihm für das Kind Kindergeld gewährt wird oder er es unterläßt, durch Antragstellung usw. die Vo
»Zu Voraussetzungen und gerichtlicher Überprüfung der Verlegung eines Strafgefangenen in eine sozialtherapeutische Anstalt.«
Ist die Forderung des Auftragnehmers dem Grunde und der Höhe nach unbestritten, so verstößt der Auftraggeber mit der Erhebung der Einrede aus § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B gegen Treu und Glauben. Die Bestimmung dient nämlich dem Zweck, nach Fertigstellung des W
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
Einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung gleichartiger Fälle würde es darstellen, wenn - gebietsweise - Amtsgerichte von den Regelsätzen des bundeseinheitlichen Bußgeldkataloges 1976, bzw. des niedersächs. Bußgelderlasses 1983 abweichen und
Vorlegungsfragen: 'Spricht der erste Anschein für eine Vortäuschung des Eigenbedarfs durch den Vermieter, wenn der Vermieter oder seine Familienangehörigen die freigemachte Wohnung nicht beziehen, sonder die Wohnung anderweit vermieten? Ist es dann Sache
1. §§ 5 Abs. 7 S. 1 und 9 Abs. 1 S. 2 StVO gelten nicht für den eigentlichen Abbiegevorgang; sie regeln nur das Verhalten vor dem Abbiegen. 2. Das aus dem Gebot des Rechtsüberholens nach § 5 Abs. 7 S. 1 StVO folgende Verbot des Linksüberholens gilt beim p
Einer besonderen Vollmachtsurkunde in den Akten bedarf es dann nicht, wenn der Beschuldigte seinen Verteidiger in der Hauptverhandlung mündlich bevollmächtigt hat und dies im Protokoll beurkundet ist.
A. Die Einschränkung des in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kfz-Vermieters eingeräumten Haftungsausschlusses muß am Leitbild der Kaskoversicherung orientiert sein. B. Es ist nicht grob fahrlässig, wenn der Versicherungsnehmer mit einem gemieteten L
c-d. Als eine dem Beweis zugängliche Behauptung ist auch die Ä mit Tatsachen konkretisierte Ä Behauptung einer positiven Legalprognose (hier: günstige Sozialprognose im Zusammenhang mit der Strafaussetzung bei einem Rückfalltäter) anzusehen; (d) Vorausset
e-f. Erforderliche Verweisung auf die in dieser Vorschrift enthaltene Bußgeldandrohung in Preisverordnungen, die auf dem Preisgesetz von 1948 beruhen; (f) mangels Verweisung keine Bußgeldbewehrung von Verstößen gegen § 12 a Abs. 1 der Bundestarifordnung E
DM 10000 Schmerzensgeld für ein Schädelhirntrauma, einen Bluterguß mit Luftansammlung im Brustfellraum, eine Fraktur der 7. Rippe links, einen unteren Beckenringbruch links mit Symphysensprengung, ferner für Riß-Quetschwunden und für multiple Prellungen s
Anforderungen an die Führung des Entlastungsbeweises durch den Grundstücksbesitzer (Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt, Abs. 1 Satz 2) (b) hinsichtlich sicherer Errichtung und Unterhaltung einer aus Holzbalken hergestellten Kinderschaukel, i