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BVerwG
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vor
»Es widerspricht dem Zweck des disziplinarrechtlichen Unterhaltsbeitrages, diesen nur für einen kurzen Zeitraum zu bewilligen mit der Begründung, daß der aus dem Dienst entfernte Beamte Arbeitslosenhilfe erhalten könne.«
»1. Die Aufzählung der Leistungen der Krankenversorgung in § 276 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 LAG ist abschließend. Häusliche Pflege fällt auch dann nicht darunter, wenn sie einen Krankenhausaufenthalt entbehrlich macht. 2. Die Verweisung auf Art, Form und Ma
»1. Der Rechtsweg zum Disziplinargericht bei Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge im Falle schuldhaften Fernbleibens vom Dienst ist auch nach der Änderung von § 9 BBesG und von § 73 Abs. 2 BBG durch das zweite Gesetz zur Vereinheitlichung und Neure
»Es steht im Ermessen des Bundesministers der Verteidigung, ob und zu welchem Zeitpunkt Soldaten, die noch nicht rechtskräftig als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sind, von der Truppe beurlaubt werden sollen. Die derzeit geltende Regelung (Anlage 5 der
»Zum Verlust der Rechte nach Kapitel I des Gesetzes zu Art. 131 GG durch Eintritt in den Dienst eines ausländischen Staates.«
»Zum Erfordernis der zusätzlichen Pflichtenmahnung i. S. des § 14 BDO bei einer außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt eines dienstlich mit der Führung von Postomnibussen betrauten Beamten.«
»1. Zum Mitverschulden des Dienstherrn bei Rückgriffshaftung (im Anschluß an BVerwGE 34, 123). 2. Zum Begriff der 'schadengeneigten Tätigkeit' (im Anschluß an BVerwGE 29, 127; 34, 123; BAG 22, 63). 3. Rückgriffsansprüche des Dienstherrn wegen mittelbarer
»Unterbricht der Beamte die Heimfahrt vom Dienst, weil er dazu auf Grund einer mit Sanktionen verknüpften öffentlich-rechtlichen Verpflichtung gehalten ist, so wird der innere Zusammenhang mit dem Dienst nicht unterbrochen. Dies gilt auch dann, wenn der B
Fortgeltung eines Flächennutzungsplanes bei kommunaler Gebietsänderung; Entwicklung von Bebauungsplänen 'aus den Flächennutzungsplänen'
Der räumliche Geltungsbereich darf nicht unter dem Vorbehalt späterer automatischer Änderung durch einen Begrünungsplan festgesetzt werden.
Art und Zulässigkeit der Ergänzung eines Bebauungsplans; Anforderungen an die und Befreiung von den Festsetzungen im Bebauungsplan
Zeitlicher Rahmen der Bescheidungspflicht der Widerspruchsbehörde
»1. § 90 Abs. 2 VwGO schließt neue Anträge nur aus, wenn die Streitsache bei einem der dort genannten Gerichte rechtshängig ist; ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht steht neuen Anträgen nicht entgegen. 2. Ein Streit zwischen Bundesländern um di
Ist eine Eintragung über eine Verurteilung im Bundeszentralregister weder getilgt noch tilgungsreif, so darf die zugrunde liegende Tat in einem Verfahren wegen Entziehung der Fahrerlaubnis auch dann verwertet werden, wenn die Eintragung nach § 30 Abs. 2 B
»Zu den Voraussetzungen für die Förderung einer anderen Ausbildung nach Wechsel der Fachrichtung, insbesondere zum Erfordernis des Wechsels 'aus wichtigem Grund'.«
Rechtfertigung der [optischen] Regellosigkeit der Bebauung i.S. von § 34 BBauG; Erschließung einer Wochenendhaussiedlungen im Außenbereich
»Durch Vertrag begründete Pflichten dürfen grundsätzlich nicht durch den Erlaß von Verwaltungsakten durchgesetzt werden. Ein solches Vorgehen bedarf vielmehr einer besonderen gesetzlichen Grundlage. § 123 Abs. 3 BBauG stellt (für Erschließungsverträge) ei
»Im Beschlußverfahren über die Vereinbarkeit des Beschlusses der Einigungsstelle mit Rechtsvorschriften ist die Einigungsstelle Beteiligte. Die Mitbestimmung des Personalrats an der von der Dienststelle beabsichtigten Eingruppierung eines Angestellten ers
»Die von der Dienststelle beabsichtigte Höhergruppierung eines Angestellten unterliegt auch dann der Mitbestimmung des Personalrats, wenn sie lediglich der Korrektur einer unrichtigen Bewertung der übertragenen Tätigkeit dient. Im Einigungsverfahren wird
Vertriebenenrecht, Verfassungsrecht
»Die örtliche Zuständigkeit des Kreiswehrersatzamtes für die Vollziehung erlassener, aber nicht befolgter Einberufungsbescheide bleibt auch dann erhalten, wenn der Wehrpflichtige anderwärts seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt nimmt (Ergänzung zu BVe
»1. Auch in den Fällen, in denen der Beginn der Verfolgungszeit nicht normativ bestimmt, sondern in Auslegung des § 1 Abas. 2 Satz 1 der 7. FeststellungsDV zu ermitteln ist, kann dafür als kleinste zeitliche Einheit nur der Kalendertag festgestellt werden
»Waren an einem Wirtschaftsgut bei Schadenseintritt mehrere Personen beteiligt (hier: Erben in ungeteilter Erbengemeinschaft), so bestimmt sich der 'Verlust' i. S. des § 8 Abs. 2 Nr. 5 FG nicht nach dem Wert des verlorengegangenen Wirtschaftsgutes; maßgeb
»§ 9 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung 1969 enthält eine zur Neukalkulation der Beiträge ermächtigende Prämienanpassungsklausel nicht.«
»Die Befugnis der Aufsichtsbehörde zur Depotprüfung erstreckt sich auf alle Phasen der Effektengeschäfte und Depotgeschäfte bis zu deren vollständiger Erledigung und bleibt auch nach Abwicklung dieser Geschäfte oder aller Bankgeschäfte eines Unternehmens
»Der Hersteller eines nicht regelgerechten technischen Arbeitsmittels darf es zum Zwecke der Ausfuhr ausstellen, wenn das ausgestellte Muster mit dem deutlichen Hinweis versehen ist, daß das Erzeugnis im Inland nicht in den Verkehr gebracht werden darf.«
»1. Die zuständige Wehrersatzbehörde muß für die als 'wehrdienstfähig' gemusterten Wehrpflichtigen außer diesem Tauglichkeitsgrad einen der in § 8 a Abs. 2 Satz 1 WPflG aufgeführten Verwendungsgrade festsetzen. 2. Zum Verhältnis zwischen dem ärztlichen Ur
»Zur Frage der Zulassung von Zeitsoldaten zum Grundlehrgang der Fortbildungsstufe C.«
»Das Anlaufen der Widerspruchsfrist setzt nicht voraus, daß der Beteiligte in der Rechtsbehelfsbelehrung über die erforderliche Form des Widerspruchs belehrt wurde. Ist mangels Belehrung über die Form der Widerspruch zunächst nur mündlich und danach versp
»Wird ein unbeschieden gebliebener, nicht fristgebundener Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts wiederholt, so wird die Jahresfrist des § 76 VwGO neu in Lauf gesetzt. Ein vom Berufungsgericht im Wege der Lückenfüllung gefundener Rechtssatz, wonach der
»1. Die Entziehung eines Sicherheitsbescheides kann - jedenfalls von Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit mit einer mehr als zweijährigen Verpflichtungszeit - mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach der Wehrbeschwerdeordnung angefochten werden.
»1. Der Erlaß des Bundesministers der Verteidigung vom 26. März 1974 über außerdienstliche Reisen von Bundeswehrangerhörigen in oder durch Länder des kommunistischen Machtbereichs (Reiseerlaß) ist, soweit er Reisen für Geheimnisträger der Geheimhaltungsst
»Im Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung kann sich der Bevollmächtigte hinsichtlich der Versäumung der Antragsfrist nicht auf ein Kanzleiversehen berufen, wenn er sich über die Modalitäten der Fristwahrung selbst in einem für ihre Versäumung ur
»1. Die Wiederaufnahme eines Verfahrens gemäß § 342 Abs. 1 LAG ist nur innerhalb einer Frist von fünf Jahren zulässig (Aufgabe der Rechtsprechung im Urteil vom 7. Februar 1974 - BVerwGE 44, 339 - zu Leitsatz 2). 2. Gegenüber einem im Wiederaufnahmeverfahr
»Hat das Gericht das persönliche Erscheinen des um seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer streitenden Wehrpflichtigen zu Beweiszwecken angeordnet, so kann es eine Versagung des rechtlichen Gehörs sein, wenn das Gericht ohne den Wehrpflichtigen verh
»Das Urteil ist 'nicht mit Gründen versehen', wenn der Zusammenhang der schriftlichen Urteilsgründe mit der mündlichen Verhandlung und der Beratung des verkündeten Urteils infolge einer mehr als einjährigen Frist zwischen Verkündung und Zustellung sowie s
»Bei der Ausübung der Disziplinargewalt (§§ 28 bis 37 WDO) darf ein Vertreter des Soldaten zurückgewiesen werden.«
»Erklärungen und Handlungsweisen eines Verfahrensbeteiligten im Rahmen eines dem wehrdienstgerichtlichen Verfahren vorgeschalteten Beschwerdeverfahrens können nicht verselbständigt und zum Gegenstand eines neuen neben der Hauptsache herlaufenden Wehrbesch
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach sich ziehende Baugenehmigung
»1. Zur Vererblichkeit des Beihilfeanspruchs. 2. Geht der Erbe des Beihilfeberechtigten von der Geltendmachung des Beihilfeanspruchs des verstorbenen Beihilfeberechtigten zur Geltendmachung des in Nr. 14 BhV (Fassung 1965) vorgesehenen Anspruchs über, so
»1. Die Zulassung eines Soldaten auf Zeit zu einer länger andauernden Ausbildung kann davon abhängig gemacht werden, daß der Soldat nach deren Abschluß der Bundeswehr noch für einen angemessenen Zeitraum zur Verfügung steht. 2. Kann der Soldat im Zeitpunk
»1. Der Beamte kann auf Grund der Fürsorgepflicht einen Anspruch auf Entfernung aus den Personalakten haben, wenn es sich um einen Vorgang handelt, der weder zu den obligatorischen noch zu den fakultativen Bestandteilen der Personalakten gehört. 2. Zum Ve
Antrags- und Klagebefugnis der Käufers auf Bodenverkehrsgenehmigung; [Nicht-] Erforderlichkeit der Genehmigung bei Teilkauf
»1. Ein feststellungsfähiger Wegnahmeschaden nach § 4 Abs. 1 BFG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 1 BFG liegt nicht vor, wenn Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens nach Beendigung des Krieges zu einem nur vorübergehenden Zweck in das Schadensgebiet des B
»Die disziplinar nicht gebotene Versetzung in ein Amt mit geringerem Endgrundgehalt kann nicht ausschließlich deshalb ausgesprochen werden, weil die Dienstbehörde es unterlassen hat, wegen desselben Sachverhalts die nach der Tat wirksam gewordene Beförder
»Ist der Verurteilte in einem auf die schwerste disziplinargerichtliche Maßnahme lautenden Urteil eines Unterhaltsbeitrages für unwürdig befunden worden, kann sein nach der Verurteilung gezeigtes Verhalten nicht zu einer Änderung dieser Entscheidung führe
»Bei Zusammentreffen von dienstlichem und außerdienstlichem Fehlverhalten ist zu prüfen, ob das außerdienstliche Fehlverhalten die besonderen Merkmale des § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG erfüllt. Bei mehreren außerdienstlichen Einzelverfehlungen bezieht sich diese
»1. Über Art und Umfang von Entschädigungen zum Ausgleich von Härten, die Teilnehmern einer Unternehmensflurbereinigung durch die Bereitstellung der für das Unternehmen benötigten Flächen entstehen, entscheidet die Flurbereinigungsbehörde nach §§ 88 Nr. 3
öffentliche Kunstpflege, Verfahrensrecht
»Ist die Protokollierung einer Partei- oder Zeugenaussage gesetzwidrig unterblieben, kann ein anwaltlich vertretener Beteiligter dies mit der Revision nur rügen, wenn er es bei er nächsten mündlichen Verhandlung nach der Beweisaufnahme beanstandet hat.«
Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Privilegierung eines Freizeitheims wegen seiner besonderen Zweckbestimmung im Außenbereich
Begriff des 'ortsgebundenen' Betriebs, 'Dienen' eines Außenbereichsvorhabens
»1. Hatte ein Erblasser hinsichtlich seines in den USA belegenen Vermögens durch letztwillige Verfügung in erster Linie Personen deutscher Staatsangehörigkeit als Erben eingesetzt und für den Fall, daß die dortige Feindvermögensgesetzgebung den Zugriff au
»1. § 248 LAG enthält eine abschließende Regelung hinsichtlich derjenigen Geschädigten, denen ein Zuschlag (sogenannter Entwurzelungszuschlag) zum Grundbetrag der sich für sie ergebenden Hauptentschädigung zu gewähren ist. 2. Die Nichtgewährung des Entwur
»Nach der vorzeitigen vollständigen Tilgung des Aufbaudarlehens für den Wohnungsbau durch den Gebäudeeigentümer ist nach Ablauf der zehnjährigen Zweckbindungsfrist die Vereinbarung eines die Kostenmiete übersteigenden Mietzinses nicht mehr von der Zustimm
»Wird mit der Verpflichtungsklage eine Schutzauflage nach § 17 Abs. 4 FStrG zu Lasten des Trägers der Straßenbaulast begehrt, so ist dieser im Rechtsstreit notwendig beizuladen. Die Festlegung der Art einer nach § 17 Abs. 4 FStrG notwendigen Schutzanlage
»Schutzauflagen nach § 17 Abs. 4 FStrG können je nach dem Klageziel mit der Anfechtungsklage selbständig angefochten oder auch mit der Verpflichtungs-(Bescheidungs-)klage selbständig begehrt werden (Bestätigung des Urteils vom 17. November 1972 in BVerwGE
»Grundstücke in einem Baugebiet, auf das (nicht mehr als) die nach seiner Gebietsart (noch) zumutbaren Immissionen der Straße einwirken, müssen diese Lage gegen sich gelten lassen; ein Anspruch auf Schutzanlagen nach § 17 Abs. 4 FStrG entsteht für sie auc
»Bewohnt der Nießbraucher eine Wohnung auf dem ihm zum Nießbrauch überlassenen Grundstück, so ist er wohngeldrechtlich wie ein Eigentümer des Grundstücks zu behandeln; bewohnt er eine Wohnung in einem Einzelhaus mit nicht mehr als zwei Wohnungen, so ist e
»Für Anträge eines Soldaten auf Versetzung an eine Hochschule der Bundeswehr, gegen eine Verwendungsänderung daselbst oder gegen die Ablösung vom Studium ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben.«
Siedlungsbegriff des § 35 ABs. 3 BBauG; Privilegierung wegen der nachteiligen Auswirkungen auf die Umgebung; Konkrete Prüfung der Möglichkeit einer Unterbringung im Innenbereich; Beurteilung von nur teilweise privilegierten Vorhaben; Grundsätzliche Unzulä
Rückwirkende Änderung einer Beitragssatzung; Entbehrlichkeit eines Bebauungsplans bei Herstellung einer Straße
»Zur Frage, ob Zeiten einer Tätigkeit auf volkseigenen Gütern in der DDR bei der für die Abfindung einer auf Antrag entlassenen verheirateten Beamtin maßgeblichen Dienstzeitberechnung als Zeiten 'im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn' im Sinn
»Die Einleitungsverfügung ist auch dann wirksam, wenn die Vorermittlungen nicht fehlerfrei durchgeführt worden sind.«
»Auf Mitglieder kommunaler Vertretungsorgane findet § 12 Abs. 3 WPflG keine Anwendung.«
»1. Einkommen, das ein Hilfeempfänger unter Raubbau an seiner Gesundheit erzielt, ist nicht aus diesem Grunde bei der Bemessung der Sozialhilfe von der Anrechnung auszunehmen. Es ist dem Hilfeempfänger auch nicht uneingeschränkt als Mehrbedarfszuschlag zu
»1. Die Heranziehung zum Kostenersatz nach § 92 a Bundessozialhilfegesetz setzt objektiv voraus, daß das Verhalten, durch das die Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialhilfe herbeigeführt worden sind, 'sozialwidrig' ist. 2. Schuldhaft (vorsätzlich o
»Ein in der einzigen Tatsacheninstanz weder durch einen Rechtskundigen vertretener noch selbst rechtskundiger Streitbeteiligter ist in der Regel mit der Revisionsrüge, Partei- oder Zeugenaussagen seien gesetzwidrig nicht protokolliert worden, auch dann ni
»1. § 49 BWahlG steht der Zulässigkeit einer Klage im Verwaltungsrechtsweg nicht entgegen, mit der ein Bürger die Verpflichtung einer Gemeinde festgestellt wissen will, ihn in die Wählerverzeichnisse künftiger Bundestagswahlen aufzunehmen. 2. Die Regelung
»1. Einleitungsverfügung und Anschuldigungsschrift im wehrdisziplinargerichtlichen Verfahren unterliegen unterschiedlichen Anforderungen. 2. Zum Inhalt der soldatischen Pflichten aus §§ 7, 10 Abs. 2 und 3, 11 , 12Abs. 1, 17 Satz 2und 2 Abs. 1 .«
»Im Länderstreit des § 50 Abs. 1 Nr. 1 VwGO ist die Widerklage auch gegenüber einem Verpflichtungsbegehren des Klägers nicht ausgeschlossen. Stellt das Verfassungsgericht eines Landes fest, daß das Zustimmungsgesetz dieses Landes zu einem zwischen den Län
Zulässigkeit eines als 'Bootshaus'/'Bootsbunker' bezeichnetes Wohnhaus im Außenbereich
»Mit der Streichung des § 268 LAG (Vermögensgrenze) durch das 25. Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes mit Wirkung vom 1. Januar 1974 an ist eine neue Antragsfrist für die Gewährung von Unterhaltshilfe wegen vorgeschrittenen Lebensalters nicht
»Eine das Stichtagserfordernis in § 10 Abs. 1 BVFG überwindende Familienzusammenführung nach § 10 Abs. 2 Nr. 4 BVFG setzt voraus, daß der aufnehmende Angehörige im Zeitpunkt der Aufnahme des vertriebenen seinen ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich des
Tiefenbegrenzung als Maßstab zur Berechnung des Beitragssatzes und Gleichbehandlungsgebot
»Die einem Soldaten erteilte rechtmäßige Zusage, ihn zu einem Hochschulstudium zuzulassen, kann widerrufen werden, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse, die der Zusage zugrunde lagen, wesentlich geändert haben. Ein Leistungsabfall von gut auf befriedi
Festlegung des Umfanges von Erschließungsstraßen; Herstellungsmerkmale und Erforderlichkeit; Begriff der Erschließungseinheit; Eckermäßigung
»1. Das Postbenutzungsverhältnis wird durch die tatsächliche Inanspruchnahme der Leistungen der Bundespost durch den Absender begründet. Die Leistungen der Bundespost als Absender nimmt in Anspruch, wer sich an den Empfänger der Sendung wendet. Enthält ei
»Ein mit Tauglichkeitsgründen angefochtener Musterungsbescheid wird durch einen unanfechtbar gewordenen Einberufungsbescheid nicht überholt (Anschluß an BVerwGE 39, 122; 39, 128 und 39, 327).«
»Die Übernahme einer Person aus den sogenannten Aussiedlergebieten in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland im sogenannten D 1-Verfahren präjudiziert die Ausstellung des Vertriebenenausweises grundsätzlich nicht.«
»Das Flurbereinigungsgesetz regelt nicht, wie und unter welchen Voraussetzungen die in Umlegungsplänen nach früherem Recht enthaltenen Festsetzungen, die im gemeinschaftlichen Interesse der Beteiligten oder im öffentlichen Interesse getroffen wurden, geän
»Zur Frage, wann der Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht verletzt sein kann, wenn in einem gerichtlichen Verfahren, für das Anwaltszwang nicht besteht, die Bewilligung des Armenrechts und die Beiordnung eines Rechtsanwalts abgelehnt werden. Zum Umf
»Die Vorschrift des § 128 Abs. 1 WVVO, nach der die Ausichtsbehörde Mitglieder des Vorstandes und des Ausschusses wegen Pflichtverletzung oder mangelnder Eignung ihres Amtes entheben kann, gilt weiter. Bei der Anwendung der Vorschrift hat die Aufsichtsbeh
»1. Gegen gerichtliche Entscheidungen in Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens jedenfalls in den Fällen grundsätzlich statthaft, in denen bei vergleichbarem Verfahrensgegenstand für Beamte der Verwaltungsrechtsweg
Anforderungen an die Zulässigkeit von Veränderungssperren [Eingemeindung]; Sicherung der durch Planaufhebungsbeschlüsse eingeleiteten Planung; Zulässigkeit von Vorhaben in qualifiziert beplanten Gebieten; Erfordernis der Erschließungssicherung; Erschließu
Zulässigkeit, Erneuerung und [zweite] Verlängerung einer Veränderungssperre
»'Sonstige Anstalt' im Sinne von § 17 Abs. 3 KrPflG ist eine Anstalt, deren Zweck durch eine stationäre Personenpflege unter ständiger ärztlicher Betreuung bestimmt oder wesentlich mitbestimmt wird. Eine Justizvollzugsanstalt ist keine 'sonstige Anstalt'.
Erschließungsbeiträge; Verteilungsmaßstab in neu erschlossenen unbeplanten Gebieten; Rückwirkung von Beitragssatzungen
»Nach § 112 DRiG ist auch die Anerkennung von nach dem 8. Mai 1945 außerhalb des Geltungsbereichs des Bundesvertriebenengesetzes abgelegen juristischen Prüfungen und erlangten Befähigungsnachweisen eines Vertriebenen gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 BVFG möglich,
»Ein Spätaussiedler aus Rumänien, der 1940 in der Bukowina oder in Bessarabien von sowjetischen Enteignungsmaßnahmen betroffen worden war, hat lastenausgleichsrechtliche Ansprüche nicht schon deshalb, weil er als Jude an den deutsch-sowjetischen Umsiedlun
Gemeindliches Ermessen bei Bildung einer Erschließungseinheit; Umfang des Erschließungsaufwands; Straßenteil in einem abgesenkten 'Trog'
Gemeindliches Ermessen bei der erschließungsbeitragsrechtlichen Berücksichtigung von Eckgrundstücken
»Eine Pflicht des Taxiunternehmers, sich einer Funkzentrale anzuschließen, kann weder aus der Betriebs- noch aus der Beförderungspflicht abgeleitet werden. Die für Taxis bestehende Betriebspflicht hat zum Inhalt, daß die Unternehmer ihre Fahrzeuge an den
»1. Die Erhebung der Mindestgewerbesteuer durch die Gemeinde setzt nicht den Erlaß eines Gewerbesteuermeßbescheides durch das Finanzamt voraus, wenn dieser Bescheid mangels positiven Steuermeßbetrages auf 0 DM lauten würde. 2. Die Vermietung einer einzeln
»1. Der in § 16 Abs. 2 RepG vorgeschriebenen entsprechenden Anwendung der 7. FeststellungsDV auf Entziehungsschäden von Verfolgten, die als Reparationsschäden gelten, sind diejenigen Vorschriften nicht zugänglich, die nicht die Entstehung des tatsächlich
»Kriegsschadenrente wird der alleinstehenden Tochter nicht gewährt bei Aufgabe der Haushaltsgemeinschaft mit dem letztlebenden Elternteil und Nichtleistung hauswirtschaftlicher Arbeit für diesen, auch wenn hierfür das Schadensereignis ursächlich war.«
»Zum Begriff des außerdienstlichen Dienstvergehens, zur Maßnahmebemessung und zur Anwendung des § 14 BDO bei einem solchen.«
»Zum Disziplinarmaß bei einer dienstbezogenen außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt eines einschlägig vorbestraften und disziplinar vorbelasteten Lokomotivführers, insbesondere auch zur Frage, welche Bedeutung einer Strafaussetzung für das Disziplinarmaß zu
»Erhebliche Einkünfte, die zu einer wirtschaftlichen Selbständigkeit des nicht selbst beihilfeberechtigten Ehegatten führen, können bei Gewährung der Beihilfe einschränkend berücksichtigt werden, wenn gewährleistet ist, daß eine solche Einschränkung nicht
»Die Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Beamten auf Probe ist im Regelfall nicht davon abhängig, ob ihm zuvor seine dienstlichen Beurteilungen formell ordnungsgemäß eröffnet worden sind, wenn er vor der Entlassung schriftlich oder zur Niederschrift gehör
»Im Verfahren nach Art. II § 7 NOG, § 110 BDO steht der Bundesbahndirektion ein Beschwerderecht nicht zu.«
»Ein Beihilfeanspruch, dessen Überleitung gemäß § 90 BSHG ausgeschlossen ist, kann nicht wirksam an den Sozialhilfeträger abgetreten werden (im Anschluß an BVerwGE 41, 216 [220]).«
»Zur Berechnung des Winterzusatzurlaubs nach § 13 UrlVO.«
»Wenn entgegen der Bindung nach § 77 Abs. 1 Satz 1 WDO ein über die strafgerichtlichen Feststellungen hinausgehender Vorwurf angeschuldigt worden ist, so hängt es von den Umständen des Einzelfalles ab, ob auch der vom Strafgericht festgestellte geringere
»1. Eine Verletzung der Treuepflicht (§ 7 SG) setzt auch bei Vermögensdelikten eine Schädigung des Dienstherrn nicht voraus. 2. Zu den Folgen eines Abweichens der Anschuldigungsschrift von bindenden strafgerichtlichen Feststellungen.«
»Der Ausschluß der Soldaten auf Zeit mit 12 und mehr Dienstjahren von der verbesserten Ruhensregelung des Soldatenversorgungsgesetzes verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.«
»1. Die Auswahl der Bewerber bei Verteilung der kontingentierten Güterfernverkehrsgenehmigungen bedeutet für die nicht ausgewählten Bewerber einen einschneidenden Eingriff in das Grundrecht des Art. 12 Abs. 1 und bedarf daher in den Grundzügen der gesetzl
»Der nichtdeutsche Ehegatte eines vertriebenen gilt nur dann selbst auch als Vertriebener, wenn die Ehe im Zeitpunkt der Vertreibung des deutschen Ehegatten bestand.«
»Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme bei einem sogenannten Beutezug in einem Warenhaus.«
»Unfall eines Lehrers anläßlich einer Teilnahme an einem Semesterabschlußtreffen der Klasse auf einem öffentlichen Grillplatz als Dienstunfall.«
»Die Übergangsregelungen des Art. 12 Abs. 1 und 2 des Gesetzes zur Änderung sozial- und beamtenrechtlicher Vorschriften über Leistungen für verheiratete Kinder vom 25. Januar 1971 (BGBl. I S. 65) sind mit Art. 3 Abs. 1, 6 Abs. 1 und 20 Abs. 3 GG vereinbar
»Nimmt irrevisibles Landesrecht in der Weise auf eine bundesrechtliche Regelung Bezug, daß es an einer diese Regelung mit dem ihr durch den Bundesgesetzgeber zugemessenen Inhalt anknüpft, ohne ihren Anwendungsbereich zu erweitern, so behält sie den Charak
Gewährung von Blindenhilfe an einen Gefangenen während der Verbüßung einer Freiheitsstrafe; Blindheitsbedingte Mehraufwendungen im Strafvollzug
»Zur Frage, wann der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt sein kann, wenn das Berufungsgericht wegen mangelnder Erfolgsaussicht die Bewilligung des Armenrechts und die Beiordnung eines Rechtsanwalts abgelehnt hat (in Fortentwicklung der Grundsätze des
»Ein Anspruch auf Prozeßzinsen besteht für eingeklagte öffentlich-rechtliche Geldforderungen nicht schlechthin. Für jedes Sachgebiet bedarf es der gesonderten Prüfung, ob eine sinngemäße Anwendung des § 291 BGB geboten oder wegen wesensmäßiger Unterschied
»Unterläßt der Postbedienstete den nach § 195 Abs. 2 Satz 2 ZPO vorgeschriebenen Vermerk des Tages der Zustellung auf der Sendung, so ist die Zustellung nicht unwirksam, jedoch werden die in § 9 Abs. 2 VwZG (§ 187 Satz 2 ZPO) bezeichneten Fristen nicht in
»Werden von einer Behörde hinsichtlich eines im Miteigentum mehrerer Personen stehenden Grundstücks Auskünfte angefordert, ohne daß das Eigentumsrecht unmittelbar betroffen wird, so genügt die Bekanntgabe der Verfügung an den Miteigentümer, der der Behörd
»Auch im Aussiedlergebiet nach Abschluß der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen geborene Personen können Vertriebene sein.«
»Die höhere Verwaltungsbehörde ist in den Fällen des § 36 Abs. 1 Satz 2 BBauG nicht notwendig beizuladen, wenn Beklagter nicht eine Behörde, sondern das Land ist, in dessen Verwaltungsorganisation die zuständige höhere Verwaltungsbehörde eingegliedert ist
»Bei Verdacht eines Dienstvergehens ist ein dienstliches Bedürfnis für eine Versetzung dann zu bejahen, wenn bereits der bestehende Tatverdacht zu einer ernsten und nachhaltigen Beeinträchtigung der dienstlichen Belange führt und weniger einschneidende Ma
»Keine entsprechende Anwendung des § 14 BDO, wenn das sachgleiche Strafverfahren nach Zahlung einer Geldbuße eingestellt worden ist.«
»1. Die Eigenschaft als Vertrauensmann schließt die Versetzbarkeit eines Soldaten nicht aus. 2. Kann ein Vertrauensmann nicht in seiner dienstlichen Verwendung belassen werden, so ist im Rahmen der Ermessensausübung die Möglichkeit zu berücksichtigen, ihn
»Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Sachverständigengutachten als Erklärungen öffentlicher Behörden anzusehen sind und in der Hauptverhandlung vor den Disziplinargerichten verlesen werden dürfen.«
»1. Feststellungszeitpunkt für die Schadensermittlung bei Betrieben, die aus kriegsbedingten Gründen zum Ruhen gebracht worden sind, ist auch im Bereich der Schadensfeststellung nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz grundsätzlich der 1. Janua
»Die Vermutungsregelung des § 8 Abs. 3 RepG für den Zeitpunkt des Schadenseintritts gilt nicht nur für die Entscheidung, wer unmittelbar Geschädigter ist, sondern auch für die sonstigen Entschädigungsvoraussetzungen des Reparationsschädengesetzes. - §§ 2
Voraussetzungen für die Rückerstattung der Vorausleistung
Widerruf einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis wegen Unvereinbarkeit mit einem später in Kraft getretenen Bebauungsplan; Festsetzung eines Zufahrtsverbots zu einer Kreisstraße im Bebauungsplan
Ausnahmen von der Bindung an die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts; Erforderlichkeit der Bauleitplanung ab einer bestimmten Größe des Vorhabens
»§ 23 Abs. 1 Satz 2 ZPrüfO schließt einen Prüfer nicht von der Prüfung aus, wenn dieser an einer vorangegangenen Prüfung des Prüflings in einem anderen Fach als Stellvertreter des Prüfungsvorsitzenden gemäß § 30 Abs. 1 ZPrüfO teilgenommen hatte und daher
Hat sich ein Kraftfahrer geweigert, ein von ihm nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 StVZO gefordertes Gutachten beizubringen, so kann er den dadurch entstandenen hinreichenden Grund für die Entziehung der Fahrerlaubnis im verwaltungsgerichtlichen Prozeß nicht schon dur
»1. Zur Maßnahmebemessung bei Vortäuschung einer Straftat, um zu einer zweiten Feldjacke zu kommen. 2. Die Bestimmung, daß über den Ausgleich bei nachträglicher Aufhebung des Disziplinararrestes (§ 50 WDO) erst nach Abschluß des (Beschwerde-)Verfahrens zu
»Zur Maßnahmebemessung bei homosexuellen Zudringlichkeiten eines Soldaten gegenüber Untergebenen, wenn bei dem Täter keine Neigungshomosexualität, sondern lediglich eine Abirrung der Triebrichtung unter Alkoholeinfluß vorliegt.«
»Der vertreibungsbedingte Verlust eines privatrechtlich begründeten und dinglich gesicherten unentgeltlichen Wohnrechts ist zum Zwecke der Gewährung von Hauptentschädigung im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d LAG nur feststellungsfähig, wenn es dem Be
»1. Je nach der Ausgestaltung der Stellung eines bei einem Rechtsanwalt tätigen Assessors ist es dem Rechtsanwalt nicht von vornherein versagt, sich auf ein Verschulden des Assessors in gleicher Weise wie auf das Verschulden von Büropersonal oder etwa ein
»Wer nach § 1 RBerG die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten betreiben darf, kann ohne weitere Erlaubnis in der mündlichen Verhandlung vor jedem Prüfungsausschuß und jeder Prüfungskammer für Kriegsdienstverweigerer als Beistand auftreten.«
»Trunkenheit am Steuer eines Dienstkraftfahrzeuges erfordert bei einem Beamten, der bereits wegen einer außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt vorbestraft ist, regelmäßig die Degradierung.«
»Das Verfahren ist wegen des Maßnahmeverbots des § 14 BDO in aller Regel einzustellen, wenn der zusätzlichen disziplinaren Reaktion kein von der strafgerichtlichen Verurteilung trennbarer disziplinarer Zweck zugrunde gelegt werden kann. Allgemeine Zumessu
»Stand bei Errichtung eines öffentlich geförderten Kaufeigenheims der Bewerber fest, so darf der Bauherr bei Berechnung des Kaufpreises keinen die Gesamtkosten des Bauvorhabens übersteigenden Verkaufsrisikozuschlag erheben.«
»Auch Unterschiede im Bildungsgang können der Annahme entgegenstehen, daß die vom Auszubildenden besuchte Ausbildungsstätte der von der Wohnung der Eltern aus erreichbaren entspricht.«
Für die Prüfung der Frage, ob jemand zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist, genügt es regelmäßig nicht, auf die Eintragungen von Verurteilungen oder Bußgeldbescheiden im Verkehrszentralregister Bezug zu nehmen; vielmehr ist regelmäßig die Beiziehung
1. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß Verkehrsverstöße, die im Verwarnungsverfahren gerügt werden können, grundsätzlich bei der Prüfung der Eignung eines Kraftfahrers unberücksichtigt bleiben. 2. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz liegt vor
»Ein Soldat, der als Rechnungsführer dienstliche Gelder in beispielloser Höhe unterschlägt, ist eines Unterhaltsbeitrages unwürdig.«
»1. Die durch Art. 1 Nr. 26 BZRÄndG mit Wirkung vom 1. Juni 1976 vorgenommene Lockerung des Verwertungsverbots in dem neu eingeführten § 50 Abs. 2 BZRG hinsichtlich getilgter Verkehrsstraftaten für Verfahren, die die Erteilung und die Entziehung der Fahre
»1. Der durch Art. 1 Nr. 26 BZRÄndG mit Wirkung vom 1. Juni 1976 eingefügte § 50 Abs. 2 BZRG, der das Verwertungsverbot des § 49 Abs. 1 BZRG für Verfahren auf Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis gelockert hat, ist in Entziehungsverfahren nicht anzu
Begriff der baulichen Anlage [Tragluftschwimmhalle]; Merkmale der Dauer und der Verbindung mit dem Erdboden; Ständige Wiederholung als Dauer; Begriffe der [baulichen] Nebenanlage und des Wohnens; Merkmal der funktionellen und gegenständlichen Unterordnung
»Ein Soldat verliert auch dann seine Rechtsstellung als Soldat auf Zeit, wenn seine strafgerichtliche Verurteilung zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen vorsätzlich begangener Taten erst auf einer nachträglich vorgenommenen Gesamtstrafenbildu