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BVerwG
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»Ein Kinderspielplatz stellt bereits dann eine Grünanlage dar, wenn er zwar nicht überwiegend begrünt ist, die vorhandene Begrünung jedoch den Charakter des Platzes in ausreichendem Umfange mitbestimmt.«
»Bedarf die Kündigung eines Arbeitnehmers der Zustimmung der Hauptfürsorgestelle, wenn sie nach Ablehnung der Gleichstellung des Arbeitnehmers, aber vor seiner im Widerspruchsbescheid erfolgten Gleichstellung ausgesprochen wird?«
»Eine Rechtsmittelbelehrung, die die Stellung eines bestimmten Antrags als Mußinhalt der Klageschrift vorschreibt, erschwert die Rechtsmitteleinlegung und ist nicht geeignet, die Rechtsmittelfrist in Lauf zu setzen.«
»Zur Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe für Hilfen an Personen, die im Vollzuge einer strafgerichtlichen Entscheidung in einem Krankenhaus untergebracht sind.«
»Stimmt die für den Katastrophenschutz zuständige Behörde erst nach der Zustellung des Einberufungsbescheides der Verpflichtung des Wehrpflichtigen zu, mindestens zehn Jahre lang Dienst im Katastrophenschutz zu leisten, so wird die Rechtmäßigkeit der Einb
»Aus den Vorschriften des 1969 erlassenen Nichtehelichengesetzes ergibt sich kein allgemeines Recht der nichtehelichen 'einzigen Söhne', vom Wehrdienst befreit zu werden (Ergänzung zu BVerwGE 29, 144).«
»Zu den Grenzen der Berücksichtigung einer im Strafverfahren verhängten Geldstrafe bei der Strafbemessung im sachgleichen Disziplinarverfahren.«
Wirkung von Widerruf einer Baugenehmigung und Anordnung der Beseitigung bei Gesamtrechtsnachfolge; Voraussetzungen für die Annahme von Bestandsschutz
»Nachdem der Gesetzgeber in dem Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder zugelassen hat, daß der verheiratete Vater eines nichtehelichen Kindes diesem seinen Namen auch gegen den Willen seiner Ehefrau erteilen kann, wird in den danach
»1. Der Anspruch auf Eintragung von Rechten in das Wasserbuch ist mit der Verpflichtungsklage zu verfolgen. 2. Eine Wasserbenutzung ist nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 WasHG nur dann erlaubnis- oder bewilligungsfrei, wenn sie auf Grund von Rechten ausgeübt wird, b
»Weder § 4 StVO noch sonstige Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung lassen die Anordnung eines Parkverbots zu, dessen Zweck durch die ihm beigefügte Ausnahmeregelung darin besteht, Parkraum für Fahrzeuge diplomatischer Missionen zu schaffen. Es bestehe
»Tritt in eine Kommanditgesellschaft ein neuer persönlich haftender Gesellschafter ein und wird der bisherige alleinige persönlich haftende Gesellschafter Kommanditist, so bedarf es einer Neubestellung zum Abfertigungsspediteur nach § 34 GüKG.«
»Der Anlieger, der seine Garagenausfahrt nicht benutzen kann, wenn auf der gegenüberliegenden Seite der Straße Fahrzeuge parken, hat gegen die Straßenverkehrsbehörde einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entschließung darüber, ob und gegebenenfalls welc
»Kann die jederzeitige Einsatzbereitschaft von Polizei-Fahrzeugen nur dann gewährleistet werden, wenn sie vor dem Polizei-Revier auf öffentlichem Straßenland aufgestellt werden, so ist ein Parkverbot für alle anderen Fahrzeuge zur Freihaltung des notwendi
Abrechnung von vor dem Inkrafttreten des BBauG hergestellten Teilanlagen
»Bei der Anrechnung der Rente aus einer gesetzlichen Rentenversicherung auf den Unterhaltsbeitrag nach § 77 Abs. 2 BDO kann der auf eigenen Beitragsleistungen des Verurteilten beruhende Rententeil nicht ausgenommen werden.«
»Zur Auslegung einer Vereinbarung, durch die der Träger der Sozialhilfe dem Träger eines Krankenhauses die Erstattung von Krankenhauskosten versprochen hat.«
»Ein Unfall, den ein Bundesbahnbeamter während einer vom Eisenbahnsozialamt genehmigten Kur und bei der Kurbehandlung in einem von der Bundesbahnversicherungsanstalt betriebenen Sanatorium erleidet, hat sich weder 'in Ausübung oder infolge des Dienstes' n
»Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen nach der Besetzung durch deutsche Truppen aus einer Kolchose wiedererlangte oder anderweitig selbst erworbene oder erzeugte Wirtschaftsgüter feststellungsfähig sein können. Fortsetzung von BVerwG III C 164.64 und
»Für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung der Ablehnung einer bei der Wehrbehörde (isoliert) beantragten und mit der Verpflichtungsklage weiterverfolgten Wehrdienstausnahme ist grundsätzlich maßgeblich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtl
Bodenverkehrs[Teilungs-]genehmigung für ein Altenteilerhaus im Außenbereich; Entprivilegierung
Privilegierung von Altenteilerhäusern im Außenbereich
»Die Wahl eines Gesamtpersonalrats ist nicht deshalb nichtig, weil einer der bei der Errichtung beteiligten Personalräte dieser Wahl mit der Maßgabe zugestimmt hat, sie solle mit seiner eigenen Neuwahl durchgeführt werden. Ist der Gesamtpersonalrat gewähl
»Die Bundespflegesatzverordnung findet auf Sanatorien, Kranken- und Kurhäuser der Landesversicherungsanstalten Anwendung, wenn diese Personen, die weder ihre Mitglieder noch die anderer Landesversicherungsanstalten sind, bei sich aufnehmen.«
»6 v. H. Prozeßzinsen gemäß § 111 FGO können auch für solche Abgabenschulden verlangt werden, für die der Rechtsweg zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten gegeben ist.«
»Die Versetzung eines Angestellten auf den als Planstelle für einen Beamten ausgewiesenen Dienstposten einer anderen Dienststelle berührt unmittelbar nur die Gruppe der Angestellten. Die Vertreter der Gruppe der Beamten im Personalrat nehmen an der Beschl
»Die Verteilung der wöchentlich festgelegten Arbeitszeit auf die einzelnen Arbeitstage unterliegt gemäß § 67 Abs. 1 Buchst. a PersVG der Mitbestimmung des Personalrats.«
»Unterschriften unter einem Wahlvorschlag für eine Wahl zum Personalrat können gegenüber dem Wahlvorstand bis zur Einreichung des Wahlvorschlages durch schriftliche Erklärung wirksam widerrufen werden.«
»1. Die Verteidigervollmacht umfaßt im Disziplinarverfahren auch nach dem Tode des Beamten die Vertretung in der kostenmäßigen Abwicklung des Verfahrens. 2. Über einen Antrag auf Auslagenerstattung nach § 115 Abs. 1 Satz 1 BDO hat das Disziplinargericht a
»1. Hat der Vorerwerber vor Weiterveräußerungen des Wirtschaftsgutes an den Erwerber Verbindlichkeiten im Sinne des § 12 Abs. 3 FG getilgt und ist deshalb der Kaufpreis, der in bar vom Erwerber zu entrichten war, höher gewesen als der vom Vorerwerber an d
»1. Unter § 9 Abs. 1 der 7. FeststellungsDV fällt auch ein Betrieb, der mit Wirtschaftsgütern neu gegründet wurde, die ganz oder überwiegend als Nationalitätenvermögen im Sinne des § 9 Abs. 1 der 7. FeststellungsDV erworben wurden. 2. § 9 Abs. 1 der 7. Fe
»Betriebsvermögen kann der Geschädigte auch dann verloren haben, wenn er seinen Betrieb zwar bei der Gewerbepolizeibehörde und bei der Steuerbehörde abgemeldet, ihn jedoch gleichwohl bis zur Schädigung weitergeführt hat.«
»Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme bei einem Warenhausdiebstahl und zur Anwendbarkeit des § 14 BDO.«
»Zum Begriff des Dienstunfalles bei Beamten ohne fest bestimmte Dienstzeit.«
»Zur Haftung von Kassenbeamten und zur Beweislast bei Kassenfehlbeträgen.«
»1. Die Freiverkäuflichkeit oder Apothekenpflichtigkeit eines Arzneimittels nach §§ 28 ff. des Arzneimittelgesetzes beurteilt sich weiterhin nach den Grundsätzen, die die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts zur früheren
»Eine Kommanditgesellschaft, deren einzige persönlich haftende Gesellschafterin eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist ('GmbH & Co KG'), ist gemäß § 15 a GewO verpflichtet, an ihrer offenen Verkaufsstelle oder Gaststätte die Firmen beider Gesellsc
»Zur Fristberechnung nach Art. 2 Abs. 3 des deutsch-griechischen Niederlassungsabkommens vom 18. März 1960 (BGBl. 1962 II S. 1505).«
Notwendigkeit der Beiladung von Gemeine höherer Verwaltungsbehörde; Umfang des Streitgegenstands bei nachbarrechtlicher Anfechtung einer Baugenehmigung [während des Rechtsstreits erteilte Befreiung]; Nachbarschützende Wirkung einer die Aussicht schützende
»1. Ein Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, der vom Berechtigten aus einem öffentlich-rechtlichen Verhältnis von anderer als vertraglicher Art hergeleitet wird, muß, wenn er in aktuellem Zusammenhang mit möglichen Ansprüchen aus Amtshaftung steht,
»Für Streitigkeiten wegen der Verzinsung fälliger Erschließungsbeiträge sind die Verwaltungsgerichte zuständig. Bundesrecht gibt keinen Anspruch auf Verzinsung von Erschließungsbeiträgen.«
»Ist den durch das Gesetz über die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr begünstigten Personen auch das Recht eingeräumt, durch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Inhalt und Ausmaß der Verpflichtung öffentlicher und privater Unternehmen für die Pers
»1. Dänemark gehört zu den wesentlichen Vertreibungsgebieten; sein Staatsgebiet ist durch die militärische Besetzung ab 9. April 1940 in den unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung i. S. von § 1 Abs. 2 Satz 1 der 7. FeststellungsDV einbez
»Bei Vorliegen der anerkannten Ausnahmen vom Rückwirkungsverbot ist eine rückwirkende Steuerordnung auch dann zulässig, wenn sie eine Lücke im zeitlichen Geltungsbereich des örtlichen Steuerrechts schließen soll, die durch längere Untätigkeit des Gesetzge
»Zur Frage, ob ein Kind ein eigenes monatliches Einkommen, das der (Weiter-)Gewährung von Kinderzuschlag entgegenstehen kann, erst dann 'hat', wenn ihm die Mittel in dem betreffenden Kalendermonat auch bereits zur Verfügung stehen.«
»Zur Versetzung auf eine Endverwendungsstelle.«
»Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Dienstbehörde einen Beamten von der Pflicht zur Amtsverschwiegenheit bezüglich solcher Tatsachen zu befreien hat, die ihm aus dienstlichen, dieser Pflicht unterliegenden Vorgängen bekanntgeworden sind und die
»1. Für die Frage der Angemessenheit der Gegenleistung (§ 2 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV) ist die Herkunft der Kaufpreismittel - ob aus ersparten, darlehensweise aufgenommenen oder aus den Erträgnissen von Nationalitätenvermögen entnommenen Mitteln - sow
»Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (hier Lehrlingsvergütungen), die den Betrag von 312 RM jährlich nicht übersteigen, sind keine Einkünfte im Sinne des § 16 FG. Bei Anwendung des § 301 a Abs. 2 LAG i. V. m. §§ 7, 4 Abs. 3 der 2. LeistungsDV-LA sind
»Der auf § 48 Abs. 2 WDO gestützte Berufungsantrag, den Verlust des Dienstgrades auszuschließen enthält keinen Angriff auf die Strafe der Entfernung aus dem Dienstverhältnis und bewirkt keine Beschränkung der Berufung auf das Strafmaß, sondern eine zuläss
»1. Die Befugnis der Verwaltungsbehörden, zum Zweck der Überwachung in den Geschäftsbetrieben der gewerblichen Pfandleiher Einsicht zu nehmen (behördliche Nachschau), ist auf die Feststellung beschränkt, ob der Pfandleiher die für den Gewerbebetrieb erfor
»Gegen den gemäß § 212 b Abs. 3 AO ergangenen Besichtigungsbescheid, der eine unanfechtbar festgesetzte Gewerbesteuer herabgesetzt hat, kann nicht mehr geltend gemacht werden, daß der verbliebenen Steuerfestsetzung die Rechtsgrundlage fehle (Ergänzung zu
»Die Adoption hat keinen Vorrang vor der öffentlich-rechtlichen Namensänderung. Beim Vorliegen besonderer Umstände können Stiefkinder auch einen aus ihrem Namen und dem Namen des Stiefvaters gebildeten Doppelnamen erhalten.«
»Die militärischen Vorschriften über das Einnehmen der Grundstellung und das Achtung-Rufen im Unterkunftsbereich sind rechtmäßig.«
»1. Zur Kostenentscheidung nach Verweisung einer Sache vom allgemeinen Verwaltungsgericht an ein Wehrdienstgericht. 2. Ob eine zulässige Klageänderung vorliegt, ist vor der Frage nach der Zulässigkeit des Rechtswegs zu prüfen.«
»Auch für die Versagung eines Unterhaltsbeitrages muß im Urteil eine Begründung gegeben werden.«
»Die unterbliebene vorherige Anhörung kann bis zum Einberufungstermin mit heilender Wirkung nur durch eine Maßnahme des Kreiswehrersatzamtes selbst nachgeholt werden (Weiterführung von BVerwGE 27, 295).«
»Unter Wohnsitz im Sinne des § 12 Abs. 8 LAG ist der bestimmende Wohnsitz zu verstehen.«
»Die Zuerkennung von Hauptentschädigung ist abzulehnen, solange der Geschädigte seinen ständigen Aufenthalt in Ungarn hat.«
»Die Verpflichtung des Erben eines Beamten zur Rückzahlung von Ruhegeld, das sich infolge des Todes des Beamten als zuviel gezahlt erweist, ist eine öffentlich-rechtliche Erblasserschuld. Der Dienstherr ist berechtigt, den Erben durch Leistungsbescheid zu
»1. Die in den §§ 6 Abs. 2 und 8 Abs. 1 Nr. 1 der 7. FeststellungsDV getroffenen Regelungen stehen in einem unmittelbaren wechselseitigen Zusammenhang. Der in diesen Vorschriften enthaltene Begriff 'freie Verfügung' kann deshalb nur einheitlich ausgelegt
»Zur Berechnung eines Kriegssachschadens an einem Betriebsgrundstück, das die Finanzbehörden bei der Einheitsbewertung als Grundvermögen angesehen haben.«
»Für die Nachprüfung der Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge eines Soldaten wegen schuldhaften Fernbleibens vom Dienst ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten nicht gegeben.«
»1. Wird ein faktischer Soldat im Laufe eines disziplinargerichtlichen Verfahrens wirksam in das Wehrdienstverhältnis berufen, so wird eine bis dahin gegebene Unzuständigkeit der Einleitungsbehörde geheilt, wenn diese nunmehr zuständig ist. 2. Erweist sic
Verfassungsrecht - Recht der Vereinigungen - (Staatskirchenrecht), Allg. Verwaltungsrecht: Bestimmtheit von Verwaltungsakten
»Der Erstattungsanspruch eines öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers gegen einen Angestellten des öffentlichen Dienstes ist ein arbeitsrechtlicher Anspruch auch dann, wenn er in Anwendung des Erstattungsgesetzes vom 18. April 1937 durch Verwaltungsakt (Erst
»1. Zur Ermittlung eines Schadens im Verwaltungsprozeß und zur revisionsrichterlichen Überprüfung der dabei getroffenen Feststellungen. 2. Zur Abgrenzung der Versorgungsschäden, welche für die früheren Bediensteten jüdischer Dienstherren zu wiedergutmachu
»Als nur 'vorübergehend abwesend' von der Familienwohnung ist im Sinne des Wohngeldgesetzes ein Familienmitglied auch dann anzusehen, wenn es eine eigene Wohnung hat, wenn es diese aber nur vorübergehend nutzt und mit seiner späteren Rückkehr in die Famil
»Ein Ausscheiden aus der Verwendung (§ 71 e Abs. 4 G 131 [F. 1961]) setzt die Beendigung des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses i. S. des § 20 G 131 (F. 1957) voraus.«
Rechtswirkungen der nachträglichen Änderung des Nutzungszwecks auf eine Bodenverkehrsgenehmigung
Vorbeugende Unterlassungsklage gegen erwartete Baugenehmigungen zugunsten von Nachbarn; Klage eines privilegierten Unternehmers im AUßenbereich gegen Wohnbebauung in seiner Nachbarschaft
»1. Der Begriff des Grundstückes im Sinne des Bundesbaugesetzes entspricht in aller Regel dem grundbuchrechtlichen Begriff. 2. Der Berechnung einer Vorausleistung kann der Erschließungsbeitrag für mehrere Grundstücke zugrunde gelegt werden, wenn der durch
»Zu den Voraussetzungen für die Einstellung des Disziplinarverfahrens wegen Verjährung ohne Durchführung einer Hauptverhandlung.«
»1. Der Erwerb von Nationalitätenvermögen durch eine Kapitalgesellschaft erfüllt nicht den Tatbestand des § 9 Abs. 1 der 7. FeststellungsDV für die Anteilseigner, die den Vertreibungsverlust ihrer Gesellschaftsanteile festgestellt haben wollen (Abgrenzung
»Hilfe zum Lebensunterhalt kann auch dann gewährt werden, wenn sich der tuberkulosekranke lediglich in ambulanter Beobachtung befindet, um den Ablauf einer abklingenden Erkrankung unter Kontrolle zu halten, und die Befriedigung gesteigerter Ernährungsbedü
»Bei der nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes vorzunehmenden Vergleichsberechnung im Sinne von § 32 Abs. 2 AbgG ist anderweitiges Einkommen einschließlich der Sozialversicherungsrenten mindernd zu berücksichtigen; im Umfange der Minderung g
»Ein Anspruch auf Prozeßzinsen von der Kriegsschadenrente ist vor Erteilung des Zuerkennungsbescheides nicht gegeben.«
»Hat der Berechtigte nach zeitlich begrenzter Ausschließung eine Zuvielzahlung an Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz zu erstatten, dürfen Schadenszinsen nicht gefordert werden. Zur Berechnung eines im Ausschließungsbescheid angeordneten Anspr
»Die Frist des § 20 Abs. 2 Satz 2 WpflG, innerhalb welcher nach der Musterung entstandene Zurückstellungsgründe geltend zu machen sind, ist eine materiellrechtliche Ausschlußfrist. Der Lauf der Ausschlußfrist beginnt mit der Kenntnis des Wehrpflichtigen v
»Die Pflicht gedienter Wehrpflichtiger, militärische Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke zu übernehmen und aufzubewahren, entfällt nicht nur dann, wenn die Aufbewahrung objektiv unmöglich ist, sondern auch dann, wenn sie unzumutbar ist.«
Die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Feststellung des Fahrers eines Kraftfahrzeugs bei Zuwiderhandlungen gegen Verkehrsvorschriften unmöglich ist.
»1. Kirchenbaulasten verstoßen nicht gegen das Grundgesetz. 2. Ältere Rechtsnormen über Kirchenbaulasten können unter besonderen Umständen ungültig werden.«
»Wenn der Musterungsbescheid durch den Erlaß des Einberufungsbescheids bereits vollzogen worden ist, kann das Gericht die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid der Prüfungsausschüsse und Prüfungskammern für Kriegsdienstverweigerer nicht mehr
»Ein förmliches Disziplinarverfahren kann auch wegen solcher Verfehlungen eingeleitet werden, derentwegen das Verfahren nach § 27 Abs. 1 BDO eingestellt oder gegen den Beamten eine schriftliche Mißbilligung ausgesprochen worden war.«
»Zur Frage, ob ein Ehegatte an der dem anderen Ehegatten zuerkannten Eigenschaft als Flüchtling nach der Genfer Konvention teilhaben kann, wenn er sich in einem anderen Konventionsland aufhält.«
»Zur Anwendung der Meistbegünstigungsklausel des Art. 1 Abs. 2 des deutsch-persischen Niederlassungsabkommens in Fällen, in denen ein iranischer Staatsangehöriger die Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland zum Zwecke der Einwanderung, der
»Zu den vom Beamten einzusehenden Personalakten im materiellen Sinne gehört auch der vom Untersuchungsführer im Disziplinarverfahren der Einleitungsbehörde vorgelegte Schlußbericht. Nach Abschluß des Disziplinarverfahrens unterliegt er der Einsicht durch
»Zur Zulässigkeit der isolierten Anfechtungsklage (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung des Senats unter Abgrenzung von dem Urteil des VIII. Senats BVerwGE 25, 357).«
»Wird die im Beschwerdeverfahren zugelassene Revision nicht eingelegt, fallen die Kosten des Beschwerdeverfahrens dem Beschwerdeführer zur Last.«
»Ein auf eigenen Antrag nach § 55 Abs. 3 SG aus der Bundeswehr entlassener Soldat auf Zeit gilt disziplinarrechtlich nicht als Soldat im Ruhestand, und zwar auch dann nicht, wenn die Möglichkeit besteht, daß ihm noch Versorgungsbezüge zugebilligt werden.
»Die Auswahl von Offizieren für die Generalstabsausbildung auf Grund der Vorläufigen Prüfordnung (Heer) vom 2.9.1968 durch die Auswahlkommission unterliegt als behördeninterner Vorgang nicht der Nachprüfung durch die Wehrdienstgerichte. Die hinsichtlich d
»1. Das Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses für die Versetzung eines Soldaten ist als unbestimmter Rechtsbegriff gerichtlich voll nachprüfbar, die daran anschließende Ermessensentscheidung jedoch nur auf Ermessensfehler. 2. Die Notwendigkeit, einen
Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Ausschluß der Mitwirkung von Gemeinderatsmitgliedern
Rechtsmittelbefugnis des Beigeladenen; Erforderlichkeit einer Bauleitplanung als öffentlicher Belang
Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der Genehmigung; Zeitpunkt des Inkrafttretens; Erforderlichkeit der Bauleitplanung; Begründung; Zulässigkeit von Tischlerwerkstätten in Wohngebieten
»Bei der Einbehaltung von Dienstbezügen nach § 101 WDO darf der pfändungsfreie Betrag des § 850 c ZPO unterschritten werden. Maßgebend für die Höhe des Einbehaltungsbetrages sind allein die Lebensbedürfnisse des Soldaten und gegebenenfalls die seiner Fami
»1. Die hessische Juristische Ausbildungsordnung vom 10. September 1965 konnte vorsehen, daß für das Gesamtergebnis der zweiten juristischen Staatsprüfung die freie Überzeugung des Prüfungsausschusses entscheidend ist, ob dem Gerichtsreferendar die Befähi
»1. Leichtfertiges Schuldenmachen eines Soldaten als Dienstvergehen. 2. Ein Soldat handelt schuldhaft pflichtwidrig, wenn er in einer Schuldenerklärung, deren Abgabe vom Disziplinarvorgesetzten aus Sicherheitsgründen befohlen worden war, vorsätzlich unwah
»Zur Frage der fiktiven Nachversicherung von Vorbereitungsdienstzeiten als Gerichtsreferendar.«
»Erfolglose Anstiftung zur Abtreibung kann trotz des Wegfalls ihrer Strafbarkeit die Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit des Soldaten in Frage stellen.«
»Die Berufungsbegründungsfrist kann ohne gesetzliche Grundlage nicht verlängert werden.«
»Die Slowakei wurde mit Beginn des 28. Juli 1940 in den unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung einbezogen.«
»Als 'beweiskräftige Unterlagen' im Sinne der Vorschriften der 6. und 8. FeststellungsDV können nur solche Urkunden angesehen werden, aus denen sich - ohne Ergänzung durch andere Beweismittel - das Reinvermögen nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes
»Eine Regelung, welche die Gewährung von Schulbeihilfen davon abhängig macht, daß der Mehraufwand des Beamten für den Schulbesuch eines Kindes seine wesentliche Ursache in dienstlichen Gründen hat, ist mit der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht vereinbar.
»Die Regelung des Bundesbesoldungsgesetzes, wonach die Kaufkraft der in fremder Währung zur Verfügung gestellten Dienstbezüge der Bundesbeamten mit dienstlichem Wohnsitz außerhalb des Währungsgebiets der Deutschen Mark gegenüber der Kaufkraft in diesem Wä
Erschließungsbeitragspflichtigkeit eines Friedhofs
Aufrechterhaltung von Ausnahmen bei Überleitung von Bebauungsplänen
Der Beitragspflicht unterliegt auch ein Friedhofsgrundstück im nichtbeplanten Innenbereich.
Erschließungsbeiträge für Eckgrundstücke dürfen insgesamt nicht niedriger sein als der Beitrag für gleichartige Grundstücke an der Straße mit dem höchsten Erschließungsaufwand. Ein Sportplatz- und Schwimmbadgrundstück ist beitragspflichtig.
Zulässigkeit und Rechtswirkungen von sich in der Festsetzung einer Verkehrsfläche erschöpfenden Bebauungsplänen
Verteilungsmaßstab und Höhe der Erschließungsbeiträge für ein Eckgrundstück
»1. In der gemäß § 14 GewO erstatteten Anzeige kann darauf verzichtet werden, daß die Behörde den Empfang gemäß § 15 Abs. 1 GewO bescheinigt. 2. Im Falle eines Verzichts darf die Behörde eine Empfangsbescheinigung erteilen oder hiervon absehen. 3. Die Aus
»Ob bei einem Soldaten auf Zeit, der seine Dienstpflichten verletzt hat, sein Verbleiben im Dienst die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde, ist zu beurteilen nicht nach der Schwere der Dienstpflichtverletzung an
»Zum Verhältnis zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und Eingliederungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz im Falle der Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung.«
»Zur Frage, ob Freiwillige Erziehungshilfe auch einem Jugendamt gewährt werden darf.«
»Zur Frage der wirtschaftlichen Abhängigkeit im Sinne des § 273 Abs. 6 Nr. 2 LAG.«
»Im Rahmen des § 17 Abs. 4 FG ist § 15 Abs. 2 BewG mit seiner am 1. Januar 1945 geltenden Fassung so anzuwenden, wie diese Bewertungsvorschrift bis zu diesem Zeitpunkt von den Finanzbehörden mit Billigung durch die Finanzgerichte in ständiger Praxis ausge
»Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Unterrichtsverwaltung den Gleichheitssatz dadurch verletzt, daß sie die Pflichtstundenzahl der Lehrer an höheren Schulen nicht in Anpassung an die Verminderung der allgemeinen Arbeitszeit im öffentlichen Diens
»1. Zu den Voraussetzungen für die Einbehaltung eines Teiles der Dienstbezüge bei Beamten auf Probe. 2. Zur Bedeutung des Maßnahmeverbots des § 14 BDO bei der Entlassung eines Beamten auf Probe wegen eines disziplinaren Tatbestandes.«
»Auf die Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz anzurechnende Einkünfte sind in dem Zeitpunkt erzielt, in dem sie dem Rentenbewerber zugeflossen sind. Bei der Anrechnung von einmaligen Einnahmen aus selbständiger Arbeit sind außer Werbungskosten
»Wird Hilfe in besonderen Lebenslagen geleistet, obwohl der Einsatz anzurechnenden Einkommens zuzumuten gewesen wäre, so ist für den Streit um das Ersatzverlangen der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet. Das Ersatzverlangen gegen die Eltern des
»1. Wird das Urteil statt der Verkündung zugestellt, so genügt für die Einhaltung der Zweiwochenfrist des § 116 Abs. 2 VwGO die Übergabe der unterschriebenen Urteilsformel an die Geschäftsstelle. Tatbestand, Entscheidungsgründe und Rechtsmittelbelehrung s
»1. Eine Verfügung, durch die Geräuscheinwirkungen auf die Nachbarschaft eines Gewerbebetriebes über eine bestimmte Lautstärke hinaus untersagt werden, ist genügend bestimmt. 2. Durch das Immissionsschutzrecht wird nicht die Zulassung zum Gewerbe, sondern
»Zum Begriff der Aufnahme 'in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937' gemäß Art. 116 Abs. 1 GG.«
»Berechnung des Vertreibungsschadens von einer im Gebiet Tanganyika Distrikt Moshi gelegenen Farm.«
»1. Die Grundschuld (§ 1191 BGB) ist ein privatrechtlicher geldwerter Anspruch im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d LAG. 2. Der Rechtsgrund für die Bestellung einer Grundschuld darf bei der Beurteilung ihres wirtschaftlichen Wertes zum Schädigungszeit
»Bei Einstellung des Disziplinarverfahrens nach § 14 BDO hat der beschuldigte Beamte in aller Regel die ihm entstandenen notwendigen Auslagen selbst zu tragen; das gilt nicht für einen Ruhestandsbeamten, wenn bereits bei Einleitung des Verfahrens dessen E
»Der Disziplinarvorgesetzte hat dem Beschuldigten die nach § 21 a Abs. 4 WDO eingeholte Äußerung des Vertrauensmannes vor der Entscheidung über eine disziplinare Bestrafung zu eröffnen, soweit der Vertrauensmann Angaben tatsächlicher Art gemacht hat, die
Ein Bebauungsplan kann ausschließlich die Trasse einer Bundesfernstraße festsetzen.
»Die bayerischen Kaminkehrrealrechte sind durch § 39 a Satz 1 GewO aufgehoben worden.«
»Der Prozeßbevollmächtigte ist auch bei drohender Fristversäumnis in der Regel nicht verpflichtet, einen der von ihm vertretenen Partei auferlegten Gerichtskostenvorschuß vorzustrecken.«
»Ruhegehaltfähigkeit von nichtberufsmäßigem Dienst im Vollzugsdienst der Polizei setzt die Heranziehung zu einer Polizeidiensstelle oder -einheit voraus.«
»Wird die Ausgleichsverwaltung wegen der Erstattung zu Unrecht erbrachter Versorgungsleistungen in Anspruch genommen, ist der Rechtsweg zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten gegeben. Die Ausgleichsverwaltung ist zur Erstattung zu Unrecht erbrachter Vers
»Zur Frage der Revisibilität des Begriffs der Meßstiftung und zur Frage der altsparrechtlichen Entschädigung für Meßstiftungen.«
Umfang des Bestandsschutzes aufgrund der Eigentumsgarantie; Schutzzweck des öffentlichen Belangs der Wahrung der natürlichen Eigenart der Landschaft
»Der Soldat muß zu ungünstigen oder ihm nachteiligen Behauptungen tatsächlicher Art nicht nur vor deren Verwertung in der Beurteilung selbst gehört werden, sondern auch vor deren Verwertung in einer Stellungnahme des Dienstvorgesetzten zu Gegenvorstellung
»Kein Anspruch auf höhere Besoldung bei höherer Bewertung des Dienstpostens (Ergänzung von BVerwGE 36, 192 und 36, 218).«
»Ein Antrag auf wehrdienstgerichtliche Entscheidung ist ohne Sachprüfung als unzulässig zurückzuweisen, wenn der Soldat einen sachgleichen Anspruch bereits bei einem allgemeinen Verwaltungsgericht rechtshängig gemacht hat. Der Antrag auf Übernahme eines S
»Unterläßt es der Bundesminister der Verteidigung, einen Vorschlag zu einer Gesetzesänderung einzureichen - hier zur Übernahme des Verzahnungsamtes in die soldatenrechtliche Besoldungsregelung -, so kann der Soldat dagegen nicht das Wehrdienstgericht anru
Straßenrecht, Folgenbeseitigung
Daß der festgesetzte Einheitssatz im Einzelfall zu einem höheren oder niedrigeren Beitrag führt, schließt die Abrechnung nach Einheitssätzen nicht aus. Die Pauschalierung darf jedoch nicht zu grob wirken. Die Einheitssätze müssen zeitlich der Kostenentwic
»1. Für die Straßenentwässerung kann innerhalb eines Entwässerungssystems ein einheitlicher Einheitssatz auch dann festgesetzt werden, wenn sich die Entwässerungskosten in den einzelnen Straßen dadurch wesentlich voneinander unterscheiden, daß in Richtung
»Für die Notwendigkeit einer zusätzlichen Pflichtenmahnung im Sinne des § 14 BDO kommt es entscheidend darauf an, welche Rückschlüsse aus der Tat selbst auf die Persönlichkeit des Beamten zu ziehen sind. Eine Verhaltensprognose lediglich auf Grund bisher
»Berufung und Anschlußberufung des erst im Berufungsverfahren Beigeladenen sind unzulässig. Die Rückwirkung des Widerrufs des Anerkennungsbescheides für steuerbegünstigte Wohnungen ist eine gesetzliche Sonderregelung für die nachträgliche Änderung der Ver
»In der Bescheinigung über die Wohnberechtigung ist die angemessene Wohnungsgröße unabhängig von den im Bereich der ausstellenden Behörde bestehenden Wohnraumverhältnissen zu bestimmen; der Behörde ist für die Beurteilung der Angemessenheit kein Ermessen
»§ 89 Abs. 1 II. WoBauG, wonach die dort bezeichneten Körperschaften und Anstalten die Aufgabe haben, Bauland für den Wohnungsbau zu angemessenen Preisen bereitzustellen, enthält keine Regelung, die die dazu erforderlichen Geschäfte dem Kreis des öffentli
»1. Zur Frage der Steuerbegünstigung von Zweitwohnungen (Ergänzung zu BVerwGE 31, 50). 2. Zum Begriff des 'wesentlichen Bauaufwands' (§ 17 Abs. 1 II. WoBauG).«
»Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme bei der Unterschlagung von Geldern, die ein Beamter zwar ohne ausdrücklichen Auftrag seines Dienstherrn entgegengenommen hat, die aber erkennbar diesem zustanden.«
Der Beitrag kann auch ohne Verpflichtung zur Ratenzahlung gestundet werden; die Gemeinde kann eine Verzinsung nach ihrem Ermessen, jedoch nicht über 2 v.H. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen.
Gemeindlicher Anspruch auf Verzinsung bei Stundung von Erschließungsbeiträgen
»Zur Frage des Kostenersatzes für geleistete Erziehungshilfe.«
»Wird Sozialhilfe für einen nicht nachweisbar unaufschiebbaren Bedarf verlangt, so ist die Hilfe abzulehnen, wenn der Hilfesuchende nicht vorab andere vorhandene Hilfsmöglichkeiten zu verwirklichen versucht.«
»Der Senat hält an seiner in BVerwGE 25, 307 geäußerten Auffassung fest, daß es bei der gerichtlichen Nachprüfung von Sozialhilfesachen regelmäßig auf den Zeitpunkt des letzten behördlichen Bescheids ankommt.«
»Zur Zulässigkeit verwaltungsgerichtlicher Feststellungen, wenn über eine kraft Gesetzes eintretende und dauernd wirksame Wehrdienstausnahme gestritten wird. Zur Abgenzung der prozessualen Voraussetzungen einer schuldhaften Beweisvereitelung, wenn ein Weh
»Die aus Eigenkapital und Jahresertrag errechnete Schankerlaubnissteuer kann bei Bars und Kabaretts ohne Verstoß gegen die Art. 3 Abs. 1 und 12 Abs. 1 GG sowie gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vervierfacht werden.«
»1. Der Bundesminister des Innern konnte 1953 auf Grund der Reichsärzteordnung eine neue Bestallungsordnung für Ärzte erlassen. 2. Bundesrecht, insbesondere Verfassungsrecht gebietet nicht, in der mündlichen Prüfung der ärztlichen Vorprüfung Fragen und An
»Das Memelgebiet ist am 22. März 1939 in den unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung einbezogen worden (Überprüfung und Bestätigung von BVerwG III C 16.67, 135.68 und 188.67).«
»Für die Entscheidung eines Streites über die Rückzahlung eines Unterhaltsbeitrages ist das Disziplinargericht zuständig.«
»1. Zur Amtshilfe für eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts. 2. Zur Rechtswidrigkeit einer Auskunft über einen früheren Beamten, in die der frühere Dienstherr nicht personalaktenkundige Tatsachen aufgenommen hat, die dem Beamten ung
»1. Hat ein Beamter, dessen Ehe geschieden worden war, nach seinem Eintritt in den Ruhestand und nach Vollendung seines 65. Lebensjahres seine frühere Ehefrau wieder geheiratet, so steht ihr nach seinem Tode jedenfalls Witwengeld nach § 123 Abs. 1 Satz 1
»Wertet der Wehrpflichtige den Krieg und die Vorbereitung eines solchen als Verbrechen, so ist damit nicht schon für sich allein dargetan, daß er durch die ihm auferlegte Wehrdienstpflicht in eine zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer führende Gewis
»Eine Schankerlaubnissteuerordnung kann den Verpächter der Schankwirtschaft ohne Verstoß gegen das Grundgesetz allein bei Vorliegen eines bürgerlich-rechtlichen Pachtvertrags für die Steuerschuld des Pächters haftbar machen.«
»Eine Begrenzung von Beiträgen der Höhe nach verletzt dann Art. 3 GG, wenn sie zu einer zusätzlichen Belastung derjenigen Pflichtigen führt, deren Beiträge den Höchstsatz nicht erreichen. Diese Voraussetzung liegt vor, wenn eine öffentlich-rechtliche Leis
»1. Für die Entscheidung von Streitigkeiten über die nach dem Viehseuchengesetz für den Verlust seuchenkranker und seuchenverdächtiger Tiere zu leistende Entschädigung sind die Verwaltungsgerichte zuständig (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung des B
»1. Ein Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung im Sinne des § 8 HwO besteht nicht für die beabsichtigte unselbständige Ausübung eines Handwerks. 2. Die Überwachung der Herstellung und des Inverkehrbringens der in § 1 HackflVO bezeichneten Erzeug
»a) Der Gemeinsame Senat entscheidet auch, wenn ein oberster Gerichtshof in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen obersten Gerichtshofes aus einer Zeit abweichen will, in der dieser noch die Bezeichnung 'oberes Bundesgericht' trug. b) Die E
»Die militärische Besetzung der sogenannten Schutzzone in der Slowakei im März 1939 ist der Einbeziehung der Schutzzone in den unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung nicht gleichzusetzen.«
»Bestrafung wegen Republikflucht kann asylbegründende politische Verfolgung sein.«
»Der Begriff 'Arbeitnehmer' in § 43 der Handwerksordnung in dem Wortlaut des § 100 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112 [1133]) umfaßt außer den geprüften Handwerksgesellen alle unselbständig Beschäftigten.«
»Zur Wahrunterstellung einer Beweistatsache. Der Schwerbeschädigtenschutz stellt gesteigerte Anforderungen an die zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führenden Gründe, wenn sie in der Beschädigung selbst ihre Ursache haben.«
»Die Zusammenrechnung der Grundbeträge nicht dauernd getrennt lebender Ehegatten für Zwecke der Kriegsschadenrente setzt voraus, daß die Schäden zugunsten eines jeden unmittelbar geschädigten Ehegatten feststellungsfähig sind und zu einem Grundbetrag für
»1. Der im förmlichen Disziplinarverfahren über das schuldhafte Fernbleiben eines Beamten vom Dienst entscheidende Richter ist nicht dadurch von seinem Amt ausgeschlossen, daß er im vorangegangenen Verfahren nach § 121 BDO wegen Feststellung des Verlustes
»1. Durch Beschränkung einer Berufung auf das Disziplinarmaß werden auch die Feststellungen über den Zeitpunkt des konkreten Tatentschlusses unangreifbar. 2. Ein Beamter der gehobenen technischen Laufbahn, dem als Stellenvorsteher eine größere Anzahl Bedi
»Haben spätere Erben für den in der Sowjetunion vermißten Inhaber eines Wirtschaftsgutes in dessen Auftrag oder mit seinem Einverständnis die tatsächliche Verfügungsgewalt bis zu dessen zwischen dem 8. Mai 1945 und ihrer Vertreibung eingetretenen Tod ausg
»Ansprüche des Rückerstattungsverpflichteten gegen den Rückerstattungsberechtigten anch der Berliner Rückerstattungsanordnung (REAO) sind lastenausgleichsrechtlich als am 1. April 1949 entstanden anzusehen. Sie unterliegen der Abzinsung gemäß § 14 Abs. 3
»1. Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme bei einem Warenhausdiebstahl. 2. Die Funktion eines Soldaten kann über die sich aus dem Dienstgrad ergebende Vorgesetztenhaftung nach § 10 Abs. 1 SG hinaus nur dann zu einer Strafschärfung Anlaß geben, wenn das Di
»Wird ein Urteil gemäß § 116 Abs. 2 VwGO statt der Verkündung zugestellt, muß zumindest die von den beteiligten Richtern unterschriebene Urteilsformel binnen zwei Wochen der Geschäftsstelle übergeben werden. Ein später übergebenes Urteil beruht auf der Fr
»Vom Wehrpflichtigen im Zusammenhang mit seiner Heranziehung geltend gemachte Gewissensbedenken, die als solche hinter den Anforderungen des Art. 4 Abs. 3 GG zurückbleiben und deshalb die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht rechtfertigen, kommen
»Die vorzeitige Entlassung aus dem Wehrdienst wegen besonderer Härte führt nicht zu einer gänzlichen oder teilweisen Befreiung von der Dienstleistungspflicht. Diese Entlassung kann nicht mit Erfolg begehrt werden zur Abwendung derjenigen Nachteile, die si
Nicht unterwertig ist die Zulässigkeit einer Transformatorenstation.
»Nicht jede Beseitigung eines Vertreibungsschadens führt zu einem Schadensausgleich im Sinne des § 21 a FG. Nach dieser Vorschrift ist der Tatbestand des Schadensausgleiches gegeben, wenn der Vertreibungsschaden durch Leistungen dritter Personen oder durc
»1. Eine Schadensfeststellung wegen Verlustes von Nationalitätenvermögen gemäß § 9 Abs. 1 und 2 der 7. FeststellungsDV setzt voraus, daß der frühere Inhaber von dem Antragsteller erworbenen Wirtschaftsgutes nicht die deutsche Staatsangehörigkeit oder Volk
»Es verstößt nicht gegen das Grundgesetz, daß das Gesetz über die Führung akademischer Grade vom 7. Juni 1939 das Führen ausländischer akademischer Grade im Inland von einer Genehmigung abhängig macht (Bestätigung von BVerwGE 27, 222).«
»Ein Beamter, der auf einem Dienstgang eine zulässige Pause zur Kräftigung für den weiteren Dienst einlegt und bei der Besorgung von Nahrungsmitteln zum sofortigen Verzehren auf der Straße verunglückt, erleidet einen Dienstunfall.«
»Zur Auslegung des Begriffs der Körperbehinderung im Sinne des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr und des Bundessozialhilfegesetzes.«
»Der Weg von der vom Dienstherrn zur Verfügung gestellten Kantine zur Dienststelle und umgekehrt unmittelbar vor oder nach dem Dienst zur Einnahme einer warmen Mittagsmahlzeit, die der alleinstehende Beamte in seiner Unterkunft üblicherweise nicht erhält,
»Ergibt sich für Klagen der Beamten und Soldaten aus ihrem Beamten- oder Wehrdienstverhältnis keine örtliche Zuständigkeit eines Verwaltungsgerichts aus § 52 Nr. 4 VwGO, so greift § 52 Nr. 5 VwGO als subsidiäre, allgemeine Zuständigkeitsregelung ein.«
»Dem Wiedergutmachungsanpruch eines durch Entlassung geschädigten Angehörigen des öffentlichen Dienstes kann nur dann entgegengehalten werden, wegen rechtsgleicher Wiederverwendung im öffentlichen Dienst sei sein Schaden behoben worden, wenn im Wege der N
»Ein Zahnarzt kann auch dann durch Landesrecht der Pflichtmitgliedschaft bei der Landeszahnärztekammer unterworfen werden, wenn er Sanitätsoffizier der Bundeswehr ist.«
»Zur Frage, welche von zwei in einer Sache vorliegenden, einander widersprechenden Anschuldigungsschriften maßgebend ist.«
»1. Eine landesrechtliche Vorschrift, welche die Medizinalbeamten im öffentlichen Gesundheitsdienst der Pflichtmitgliedschaft bei der Landesärztekammer unterwirft, verstößt nicht gegen Bundesrecht. 2. Die Beitragssatzung einer Ärztekammer kann eine Beitra
»1. Die Vorschrift über die Heranziehung eines Laufbahnbeisitzers aus dem Verwaltungszweig des beschuldigten Beamten ist eine Sollvorschrift, deren Nichtbeachtung in der Regel unschädlich ist. Verwaltungszweige im Sinne dieser Vorschrift sind die Bundesve
»Zur Bescheidungspflicht im Falle der Erledigung der Hauptsache während des gerichtlichen Antragsverfahrens.«
»Ein im isolierten Antragsverfahren geltend gemachtes und im Rechtsbehelfsverfahren weiterverfolgtes Begehren auf Zurückstellung vom Wehrdienst wird gegenstandslos, wenn der inzwischen erlassene Einberufungsbescheid unanfechtbar geworden ist.«
»Ein Musterungsstreit ist jedenfalls dann, wenn er nur mit Zurückstellungsgründen nach § 12 Abs. 4 WpflG geführt wird, hinsichtlich der überholenden Wirkung des unanfechtbar gewordenen Einberufungsbescheides wie ein isolierter Zurückstellungsstreit zu beu
»Wird über die Genehmigung einer erhöhten Durchschnittsmiete für öffentlich geförderten Wohnraum gestritten, so sind die Mieter jedenfalls dann nicht notwendig beizuladen, wenn nur der Antrag des Bauherrn im Streit ist. Zur Aufhebung eines Bescheides, dur
»Beitrag an eine bestehende Versicherung in der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst ist auch die vom Arbeitgeber zu entrichtende, überwiegend der Zahlung der Versorgungsrenten dienende Umlage; sie ist
»Das Eindringen in die Ehe eines Kameraden ist auch nach der Entpönalisierung des Ehebruchs ein schweres Dienstvergehen.«
Abrechnung des Teils einer Erschließungsanlage im Wege der Kostenspaltung
Beiladung der Gemeinde; Eintritt der formellen Legalität eines Bauvorhabens nach Landesrecht im Verhältnis zu § 15 BBauG; Zurückstellung eines Baugesuchs und Veränderungssperre
Zurückstellung bei Baugesuchen; Begriff der 'baulichen Anlage' [Abgrabungen]
»1. Der Ausschluß von juristischen Personen des bürgerlichen Rechts von der Ausstrahlung von Fernseh-/Rundfunksendungen in Berlin verstößt unter den derzeit gegebenen Umständen nicht gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG. 2. Die Anerkennung der Rundfunkfreiheit i
»Erblickt ein Grundstückseigentümer in den Beschränkungen, die ihm durch die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes auferlegt werden, eine entschädigungspflichtige Enteignung, ohne im übrigen die Verwaltungsmaßnahme anzugreifen, so muß er den Entschädigun
»Zum Ruhen der Versorgungsbezüge bei Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, insbesondere zur Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1, Art. 11, Art. 14 Abs. 1 und Art. 33 Abs. 5 GG.«
»Zur entsprechenden Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften bei Festsetzung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit von Richtern. Hier: Berücksichtigung von Zeiten anderweitiger Vortätigkeit, insbesondere von Zeiten als Anwaltsassessor und Rechtsanwalt.«
»Die im Wehrpflichtgesetz vorgesehenen Bescheide sind an den Wehrpflichtigen auch dann zuzustellen, wenn sie auf den Antrag oder ein Rechtsmittel seines gesetzlichen Vertreters hin ergehen.«
»1. Für die tatbestandliche Feststellung des Inhalts eines Films ist die Bezugnahme auf den bei den Akten befindlichen Film erforderlich und ausreichend. 2. Filme sind Abbildungen und Darstellungen im Sinne des § 1 Abs. 3 GjS. 3. Ein von einer inzwischen
»1. Die Voraussetzungen für ein seuchenpolizeiliches Einschreiten gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 BSeuchG sind nicht nur dann gegeben, wenn bei den betroffenen Gegenständen ein Befall mit Seuchenerregern festgestellt worden ist, sondern auch dann, wenn ein konkr
»Zum Grundsatz der Selbstbindung des Revisionsgerichts.«
»Das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften in der Fassung vom 29. April 1961 (BGBl. I S. 498) kennt keine Indizierung von Teilen einer Schrift, etwa durch das Gebot, einzelne Seiten zu entfernen oder unkenntlich zu machen.«
»1.a) Das gesetzliche Werbeverbot des § 5 Abs. 2 GjS führt jedenfalls bei Illustrierten nicht zur Verfassungswidrigkeit der Indizierung. b) Das Fehlen einer Regelung über die Wiederaufnahme von Indizierungsverfahren hat nicht die Verfassungswidrigkeit des
»Zur Gewährung eines Unterhaltsbeitrages in entsprechender Anwendung von § 125 Abs. 2, 3 BBG, wenn die Ehefrau eines Beamten infolge arglistiger Täuschung für tot erklärt und die Ehe alsdann aufgelöst worden ist.«