3. Wertsicherungsklausel und Preisklauselgesetz
Die Zulässigkeit von automatisch wirkenden Wertsicherungsklauseln bemisst sich an dem am 14.09.2007 in Kraft getretenen Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden – Preisklauselgesetz (PrKlG) –, das das bis dahin geltende Preisangaben- und Preisklauselgesetz – PreisAngG – mitsamt der auf Grundlage des § 2 Abs. 2 PreisAngG erlassenen Preisklauselverordnung – PrKV1) Zur Rechtslage bei vor dem 31.12.1998 abgeschlossenen Verträgen Fritz, Gewerberaummietrecht, III Rdn. 111b. – ersetzt hat. Eine wesentliche Änderung der bisherigen Rechtslage ergab sich aus dem Wegfall der im früheren § 3 PrKV enthaltenen Genehmigungspflicht und der in § 8 PrKlG enthaltenen Anordnung der Wirksamkeit auch unzulässiger Preisklauseln bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Feststellung ihrer Unwirksamkeit.2) Gerber, NZM 2008, 152, 153; Knipschild, Info M 2008, 54. 1) Zur Rechtslage bei vor dem 31.12.1998 abgeschlossenen Verträgen Fritz, [...]