Bruttomiete Bei der Bruttomiete oder Inklusivmiete handelt es sich um eine Festmiete, bei der jedoch die Nebenkosten nicht gesondert auf den Mieter umgelegt werden. Ob der Mieter zusätzlich Umsatzsteuer zu entrichten hat oder nicht, ist für die Qualifikation einer Miete als Brutto- oder Nettomiete unbeachtlich. Die Bruttomiete entspricht dem gesetzlichen Leitbild des § 556 Abs. 1 BGB. Bruttokaltmiete In einer Bruttokaltmiete sind mit Ausnahme der Heiz- und Warmwasserkosten sämtliche Betriebskosten in der Miete enthalten. Bruttowarmmiete Bei der Bruttowarmmiete sind auch die Kosten für Heizung und Warmwasser in der Miete enthalten und nicht gesondert auf den Mieter umgelegt. Im Geltungsbereich der HeizkV kann eine Bruttowarmmiete gem. § 2 HeizkV nicht wirksam vereinbart werden.1) BGH vom 19.07.2006 – VIII ZR 212/05, NZM 2006, 652. Double-Net-Miete Bei einer Double-Net-Miete trägt der Mieter sämtliche Kosten des Mietobjekts mit Ausnahme der Kosten für Instandhaltung und [...]