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Sofern ein Titel gegen den Schuldner im Hinblick auf die Mietwohnung erwirkt worden ist, ist eine Umschreibung des Titels nach § 727 ZPO ausgehend von der BGH-Rechtsprechung vom 19.06.20081) BGH, Urt. v. 19.06.2008 – IX ZR 84/07, NJW 2008, 2580. mangels ersichtlicher Massebefangenheit nicht erforderlich, so dass keine Besonderheiten bestehen. 1) BGH, Urt. v. 19.06.2008 – IX ZR 84/07, NJW 2008, [...]
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