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– Vermieter betritt bei Abwesenheit des Mieters die Wohnung mit Hilfe eines eigenen Schlüssels;1) LG Berlin, Urt. v. 09.02.1999 – 64 S 305/98, NZM 2000, 543. – Vermieter bleibt untätig, obwohl er weiß, dass die Wohnung wegen Ortsabwesenheit des Mieters leer steht, und dass sich dort ein Unbekannter aufhält, der mit offenem Feuer hantiert;2) LG Göttingen, Urt. v. 05.02.1986 – 5 S 15/85, WuM 1990, 75. – Ehefrau des Vermieters betritt die Wohnung, liest dort liegende Post und berichtet Dritten von deren Inhalt.3) AG Rendsburg, Urt. v. 20.05.1986 – 11 C 124/86, WuM 1989, 178. Da eine Hausfriedensstörung durch den Vermieter als Verletzung einer Vertragspflicht i.S.d. § 543 Abs. 3 BGB anzusehen ist, muss der Kündigung grundsätzlich eine Abmahnung vorausgehen.4) Streyl in Schmidt-Futterer, § 569 BGB Rdn. 47. 1) LG Berlin, Urt. v. 09.02.1999 – 64 S 305/98, NZM 2000, 543. 2) LG Göttingen, Urt. v. 05.02.1986 – 5 S 15/85, WuM 1990, 75. 3) AG Rendsburg, Urt. v. [...]
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