Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

4. Bindung des Verfügungsberechtigten

Im Bereich des geförderten Mietwohnungsbaus unterliegt der Verfügungsberechtigte der geförderten Wohnung wesentlichen Einschränkungen. Nach § 27 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 WoFG ist der Vermieter berechtigt, die geförderte Wohnung selbst zu nutzen, wenn die zuständige Stelle dies genehmigt. Die Genehmigung ist nach § 27 Abs. 7 Satz 2 WoFG zu erteilen, wenn der Vermieter und seine Haushaltsangehörigen die Voraussetzungen für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins erfüllen. Wird die Selbstnutzungsgenehmigung erteilt, ist der Vermieter dennoch nur nach Maßgabe des § 27 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 und 3, Satz 3 und 4 WoFG berechtigt, die Wohnung leerstehen zu lassen oder anders als zu Wohnzwecken zu nutzen. Der Vermieter darf gem. § 27 Abs. 7 Nr. 2 und 3 WoFG die Wohnung nur über mehr als drei Monate leerstehen lassen oder anderen als Wohnzwecken zuführen oder entsprechend baulich ändern, wenn die Voraussetzungen des § 27 Abs. 7 Satz 3 und 4 WoFG erfüllt sind. Ein Leerstand ist [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen