Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Die Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes spielt auch in der mietrechtlichen Praxis eine wichtige Rolle.1) Ausführlich Hinz, WuM 2005, 615 ff. Neben der einstweiligen Verfügung nach §§ 935, 940 ZPO sind die durch die Mietrechtsreform 2013 neu eingeführte Sicherungsanordnung nach § 283a ZPO2) Ausführlich Streyl, NZM 2012, 250 ff. sowie durch die ebenfalls hierdurch erfolgte Neufassung des § 940a ZPO erweiterten Möglichkeiten der Räumung von Wohnraum im Wege der einstweiligen Verfügung3) Streyl, aaO. hervorzuheben (s.u. § 2 Rdn. 578 ff. und s.u. § 2 Rdn. 427 ff.). Dagegen ist der die Sicherung von auf Geldleistung gerichteten Ansprüchen bezweckende Arrest (§§ 916 ff. ZPO) in Mietsachen von nachrangiger Bedeutung. Für den Vermieter ist dieses Sicherungsmittel in der Praxis kaum bedeutsam, da dieser i.d.R. durch die Kaution abgesichert ist, auf die er in bestimmten Fällen sogar schon im laufenden Mietverhältnis zurückgreifen kann.4) Hinz, WuM 2005, 616. Vor allem bei [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen