Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
Rechtsgebiete
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
×
Auswahl Anzeigen
×
Erweiterte Suche
×
Suchen
Eingabe löschen
Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Rechtsgebiete
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
Login
Angemeldet bleiben
Passwort vergessen
Login
Erweiterte Suche
Erweiterte Suche
Suchen
Eingabe löschen
Gesetze
Gesetzesmaterialien
Home
Gesetze
Verfahrensrecht
Gerichtsverfassungsgesetz
Gesetze
Verfahrensrecht
Gerichtsverfassungsgesetz
GVG Gerichtsverfassungsgesetz
ERSTER TITEL Gerichtsbarkeit
ZWEITER TITEL Allgemeine Vorschriften über das Präsidium und die Geschäftsverteilung
DRITTER TITEL Amtsgerichte
VIERTER TITEL Schöffengerichte
FÜNFTER TITEL Landgerichte
5 a. TITEL Strafvollstreckungskammern
SECHSTER TITEL Schwurgerichte
SIEBENTER TITEL Kammern für Handelssachen
ACHTER TITEL Oberlandesgerichte
NEUNTER TITEL Bundesgerichtshof
9 a. TITEL Zuständigkeit für Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen
ZEHNTER TITEL Staatsanwaltschaft
ELFTER TITEL Geschäftsstelle
ZWÖLFTER TITEL Zustellungs- und Vollstreckungsbeamte
DREIZEHNTER TITEL Rechtshilfe
VIERZEHNTER TITEL Öffentlichkeit und Sitzungspolizei
FÜNFZEHNTER TITEL Gerichtssprache
SECHZEHNTER TITEL Beratung und Abstimmung
SIEBZEHNTER TITEL Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
VIERTER TITEL Schöffengerichte
§ 55 (Entschädigung)
§ 36 (Vorschlagsliste)
§ 34 (Andere nicht zu berufende Personen)
§ 53 (Ablehnungsgründe)
§ 58 (Gemeinsames Amts- und Schöffengericht)
§ 50 (Fortsetzung der Amtstätigkeit bis zur Beendigung der Sitzung)
§ 43 (Zahl der Schöffen)
§ 44 (Schöffenlisten)
§ 38 (Übersendung der Vorschlagsliste)
§ 54 (Entbindung der Schöffen von Dienstleistungen an einzelnen Sitzungstagen)
§ 37 (Einspruch gegen Vorschlagsliste)
§ 32 (Unfähigkeit zum Amt eines Schöffen)
§ 33 (Nicht zu berufende Personen)
§ 41 (Entscheidung über die Einsprüche)
§ 40 (Ausschuß)
§ 29 (Besetzung)
§ 46 (Schöffen für neugebildetes Schöffengericht)
§ 31 (Ehrenamt für Deutsche)
§ 45 (Vorherbestimmung der Sitzungstage)
§ 49 (Heranziehung von Ersatzschöffen)
§ 57 (Festlegung der Fristen)
§ 28 (Zuständigkeit)
§ 47 (Außerordentliche Sitzungen)
§ 30 (Schöffen)
§ 35 (Ablehnung des Schöffenamts)
§ 51 (Amtsenthebung des Schöffen)
§ 48 (Ergänzungsschöffen)
§ 42 (Wahl der Schöffen)
§ 39 (Liste des Bezirks; Abstellung von Mängeln)
§ 52 (Streichung von der Schöffenliste)
§ 56 (Unentschuldigtes Fernbleiben)
VIERTER TITEL Schöffengerichte
zurück
|
vor
§ 55 (Entschädigung)
§ 36 (Vorschlagsliste)
§ 34 (Andere nicht zu berufende Personen)
§ 53 (Ablehnungsgründe)
§ 58 (Gemeinsames Amts- und Schöffengericht)
§ 50 (Fortsetzung der Amtstätigkeit bis zur Beendigung der Sitzung)
§ 43 (Zahl der Schöffen)
§ 44 (Schöffenlisten)
§ 38 (Übersendung der Vorschlagsliste)
§ 54 (Entbindung der Schöffen von Dienstleistungen an einzelnen Sitzungstagen)
§ 37 (Einspruch gegen Vorschlagsliste)
§ 32 (Unfähigkeit zum Amt eines Schöffen)
§ 33 (Nicht zu berufende Personen)
§ 41 (Entscheidung über die Einsprüche)
§ 40 (Ausschuß)
§ 29 (Besetzung)
§ 46 (Schöffen für neugebildetes Schöffengericht)
§ 31 (Ehrenamt für Deutsche)
§ 45 (Vorherbestimmung der Sitzungstage)
§ 49 (Heranziehung von Ersatzschöffen)
§ 57 (Festlegung der Fristen)
§ 28 (Zuständigkeit)
§ 47 (Außerordentliche Sitzungen)
§ 30 (Schöffen)
§ 35 (Ablehnung des Schöffenamts)
§ 51 (Amtsenthebung des Schöffen)
§ 48 (Ergänzungsschöffen)
§ 42 (Wahl der Schöffen)
§ 39 (Liste des Bezirks; Abstellung von Mängeln)
§ 52 (Streichung von der Schöffenliste)
§ 56 (Unentschuldigtes Fernbleiben)