- GVG Gerichtsverfassungsgesetz
- ERSTER TITEL Gerichtsbarkeit
- ZWEITER TITEL Allgemeine Vorschriften über das Präsidium und die Geschäftsverteilung
- DRITTER TITEL Amtsgerichte
- VIERTER TITEL Schöffengerichte
- FÜNFTER TITEL Landgerichte
- 5 a. TITEL Strafvollstreckungskammern
- SECHSTER TITEL Schwurgerichte
- SIEBENTER TITEL Kammern für Handelssachen
- ACHTER TITEL Oberlandesgerichte
- NEUNTER TITEL Bundesgerichtshof
- 9 a. TITEL Zuständigkeit für Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen
- ZEHNTER TITEL Staatsanwaltschaft
- ELFTER TITEL Geschäftsstelle
- ZWÖLFTER TITEL Zustellungs- und Vollstreckungsbeamte
- DREIZEHNTER TITEL Rechtshilfe
- VIERZEHNTER TITEL Öffentlichkeit und Sitzungspolizei
- FÜNFZEHNTER TITEL Gerichtssprache
- SECHZEHNTER TITEL Beratung und Abstimmung
- SIEBZEHNTER TITEL Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren