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§ 15 Überleitungsvorschrift zur Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan

BauGB-MaßnahmenG ( Baugesetzbuch-Maßnahmengesetz )

 
 

§ 7 ist auch auf Satzungen über den Vorhaben- und Erschließungsplan anzuwenden, für die vor dem 01.01.1998 das Anzeigeverfahren eingeleitet worden ist. 





 Stand: 01.04.2024