§ 15 Überleitungsvorschrift zur Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan
BauGB-MaßnahmenG ( Baugesetzbuch-Maßnahmengesetz )
§ 7 ist auch auf Satzungen über den Vorhaben- und Erschließungsplan anzuwenden, für die vor dem 01.01.1998 das Anzeigeverfahren eingeleitet worden ist.
Stand: 01.04.2024
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