Bundestag berät Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte leiblicher Väter beim Umgangsrecht
Der Bundestag hat am 01.02.2013 in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung des Umgangsrechts biologischer Väter (BT-Drs. 17/12163) beraten.
Bundesrat berät Gesetzentwurf zur Stärkung des Umgangsrechts leiblicher Väter
Am 14.12.2012 beriet der Bundesrat Gesetzentwurf zur Stärkung des Umgangsrechts leiblicher Väter. Die Länder unterstützen die Pläne der Bundesregierung, die Auskunfts- und Umgangsrechte leiblicher Väter zu stärken.
Sorgerechtsreform: Experten kritisieren die 6-Wochen-Frist
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern“ (17/11048) sei im Detail verbesserungswürdig.
Gesetzentwurf stärkt Umgangsrecht leiblicher Väter
Künftig kommt es für das Umgangsrecht des leiblichen Vaters nicht mehr darauf an, dass bereits eine enge Beziehung zu dem Kind besteht. Dies der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters vor, den das Kabinett am 17.10.2012 beschlossen hat.
BRAK äußert sich positiv zur Sorgerechtsreform
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hält den von der Bundesregierung vorgeschlagenen Entwurf einer Sorgerechtsreform für einen tragbaren Kompromiss. Der Entwurf sieht die Übertragung der gemeinsamen Sorge auf Antrag in einem beschleunigten Verfahren vor, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Die gemeinsame Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern soll damit zur Regel werden.
Persönlichkeitsverletzung durch Anordnung des Umgangs mit den Kindern in deutscher Sprache
Die Auflage, die vom Jugendamt begleiteten Umgangskontakte mit den Kindern in deutscher Sprache durchzuführen, rechtfertigt nicht in jedem Fall eine Entschädigung in Geld.
Formwirksame Sorgerechtserklärung in Form einer gerichtlich gebilligten Elternvereinbarung
Sorgerechtserklärungen können gem. § 1626d BGB auch in Form einer gerichtlich gebilligten Elternvereinbarung abgegeben werden. Die Motive eines Elternteils für einen Auswanderungsentschluss stehen grundsätzlich genauso wenig zur Überprüfung des Familiengerichts wie sein Wunsch, in seine Heimat zurückzukehren. Verfolgt der Elternteil mit der Übersiedlung allerdings (auch) den Zweck, den Kontakt zwischen dem Kind und dem anderen Elternteil zu vereiteln, steht die Bindungstoleranz des betreuenden Elternteils und somit seine Erziehungseignung in Frage.
Voraussetzungen für einen Aufenthaltswechsel des Kindes
Der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat hat eine Entscheidung des Oberlandesgerichts aufgehoben, mit der dieses das alleinige Sorgerecht für das bisher bei seiner Mutter in Deutschland lebende Kind auf den in Frankreich lebenden Vater übertragen hat.
Mutter und Vater bleiben auch Inhaber der elterlichen Sorge, wenn sie in Afghanistan leben und dort nur schwer zu erreichen sind
Eine Vormundschaft für ein Kind muss nicht allein deshalb eingerichtet werden, weil die Eltern im Ausland wohnen und dort nur schwer zu erreichen sind. Die Eltern bleiben in diesem Fall auch dann Inhaber der elterlichen Sorge, wenn sie deren Ausübung einer dritten Person übertragen haben. Dies hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz kürzlich entschieden. Der Antrag auf Einrichtung einer Vormundschaft für ein 10-jähriges Kind aus Afghanistan wurde daher zurückgewiesen.
Sind die Eltern uneinig entscheidet das Gericht über die Schulwahl
Nach dem Umzug an einen anderen Ort entspricht es dem Wohl des Kindes, die dortige, fußläufig erreichbare Schule zu besuchen, auch wenn der Vater anbietet das Kind mit dem Auto zur alten Schule zu fahren.