- BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Anlage: (zu § 3 Absatz 6) Bundes-Immissionsschutzgesetz
- ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften
- ZWEITER TEIL Errichtung und Betrieb von Anlagen
- DRITTER TEIL Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen...
- VIERTER TEIL Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen, Bau und Änderung von Straßen und Schienenwegen
- FÜNFTER TEIL Überwachung und Verbesserung der Luftqualität, Luftreinhalteplanung
- SECHSTER TEIL Lärmminderungsplanung
- SIEBENTER TEIL Gemeinsame Vorschriften
- ACHTER TEIL Schlussvorschriften