Autor: Kottke Der Verfahrenswert entspricht dem geforderten Aufwendungsersatz in Höhe des Zahlbetrags bzw. dem Wert des Freistellungsanspruchs. Gerichtskosten und Gebühren werden in allen Familiensachen und den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf der Grundlage des Gesetzes über die Gerichtskosten in Familiensachen - FamGKG (BGBl. I 2008, 2586), erhoben. vgl. hierzu Borth, FamRZ 2009, 157, [...]