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Autor: Kottke Im Verlauf des ehelichen Zusammenlebens kommt es häufig vor, dass der eine Ehegatte für Verbindlichkeiten des anderen Ehegatten mitverantwortlich zeichnet. Mitverpflichtungen können sich aus Darlehen, Bürgschaften und oder ähnlichen Verträgen ergeben. Häufig sind dem Ehegatten seine eingegangenen Mitverpflichtungen nach vielen Ehejahren nicht mehr präsent. Erst in der Ehekrise bzw. nach erfolgter Trennung und meist erst nach anwaltlicher Beratung werden sich die Ehegatten über die Konsequenzen bewusst. Bei der Prüfung, inwieweit eine Inanspruchnahme bei Ausfall des Hauptschuldners gegeben ist, sollten zunächst die nachfolgenden Grundfragen geklärt werden: Ist der Bürgschaftsvertrag wirksam zustande gekommen? Ist der Bürgschaftsvertrag sittenwidrig? Ist die Bürgschaftsverpflichtung ggf. [...]
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