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Autor: Rabaa Auch im Familienrecht ist dies der "wirkliche" Wert, der dem Verkehrswert entspricht (BGH, Beschl. v. 08.11.2017 - XII ZR 108/16, FamRZ 2018, 93; BGH, Beschl. v. 06.11.2013 – XII ZB 434/12, FamRZ 2014, 98). Das Gesetz schreibt keine bestimmte Bewertungsmethode vor. Einen Überblick über die verschiedenen Bewertungsmethoden gibt Mayer-Klenk/Borth, Die Bewertung von Unternehmen, Gewerbebetrieben sowie Praxen freiberuflich Tätiger im Güterrecht nach der Rechtsprechung des BGH, FamRZ 2012, 1923 ff. Die Auswahl der geeigneten Methode im konkreten Fall obliegt allein dem - sachverständig beratenen - Tatrichter (BGH, Beschl. v. 08.11.2017 - XII ZR 108/16, FamRZ 2018, 93, 94; BGH, Urt. v. 08.09.2004 - XII ZR 194/01, NJW-RR 2005, 153). Seine Entscheidung ist in der Revision nur darauf zu überprüfen, ob sie gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt oder sonst auf rechtsfehlerhaften Erwägungen beruht (BGH, aaO.; BGH, Urt. v. 24.10.1990 – XII ZR 101/89, [...]
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