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Autor: Rabaa Nein, Scheidungskosten sind als Prozesskosten i.S.v. § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG nicht (mehr) als außergewöhnliche Belastung absetzbar, da grundsätzlich nicht existenzbedrohend (BFH, Urt. v. 18.05.2017 – VI R 9/16, FamRZ 2017, 1627 ff., m. Anm. Engels). Ausnahmen kommen nicht zuletzt im Hinblick auf die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe kaum in [...]
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