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Grundzüge/Allgemeines

Autor: Rabaa Die Konstellation, dass ein Ehegatte im Betrieb des anderen Ehegatten mitarbeitet, tritt häufig auf, insbesondere bei Kaufleuten, Handwerkern oder Freiberuflern. Scheitert die Ehe, stellt sich regelmäßig die Frage, ob und in welchem Umfang Rechtsansprüche begründet sind. Stellt sich die Mitarbeit als Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft dar (§§ 1353, 1356 BGB), kann sich eine Verpflichtung aus der ehelichen Beistandspflicht ergeben (BGH, FamRZ 1959, 454). Ein Vergütungsanspruch ist bei unbedeutender Hilfstätigkeit, anders bei vertraglichen Vereinbarungen, zu verneinen (BAG, NJW 1978, 343), allein aus der Üblichkeit folgt nicht ohne Weiteres die Unentgeltlichkeit (Palandt/Brudermüller, § 1356 BGB Rdn. 8). Arbeitsleistungen oder Zuwendungen eines Ehegatten an seine Schwiegereltern können über das Bereicherungsrecht ausgeglichen werden (OLG Oldenburg, FamRB 2008, 65). Geht die Mitarbeit darüber hinaus, stellt sich regelmäßig die Frage nach der [...]
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