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Autor: Rabaa Gesetzliche Regelung fehlt, kein Entgelt für Mitarbeit im Rahmen §§ 1353, 1360 BGB, auch keine bereicherungsrechtlichen Ansprüche. Aber: konkludent geschlossener Arbeitsvertrag? Strenge Anforderungen, stillschweigend erbrachte Arbeitsleistung reicht nicht aus; Rechtsbindungswillen erforderlich. Durch konkludente Vereinbarung? Voraussetzungen: Gleichberechtigte Mitarbeit oder Erbringung erheblicher finanzieller Beiträge, auch Kompensation geringer Arbeitseinsätze durch Vermögenseinsatz Rückabwicklung über Wegfall der Geschäftsgrundlage? Früher bei Errichtung eines Hauses auf fremdem Boden, konsequente Fortentwicklung der zur Rückabwicklung von Zuwendungen entwickelten Rechtsgrundsätze, insbesondere Ausgleich für Arbeitsleistungen (Wever, Rdn. 573 [...]
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