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Autor: Krause Ausgehend von der neuen BGH-Rechtsprechung (Urt. v. 03.02.2010 – XII ZR 189/06) ist auch bei Arbeitsleistungen zugunsten des Schwiegerkindes zu prüfen, ob Ausgleichsansprüche wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage bzw. wegen Zweckverfehlung bestehen. Bei Arbeitsleistungen in erheblichem Umfang, die über erwiesene Gefälligkeiten hinausgehen, kann ein schlüssiger Abschluss eines besonderen familienrechtlichen Kooperationsvertrag gesehen werden, dessen Geschäftsgrundlage durch das Scheitern der Ehe entfällt (OLG Frankfurt, Beschl. v. 04.06.2012 – 6 UF 12/12; vgl. hierzu auch Wever, FamRZ 2014, 1669). In seiner früheren Rechtsprechung hat es der BGH zwar abgelehnt, allein um der Ehe des eigenen Kindes willen erfolgte schwiegerelterliche Zuwendungen auf der Grundlage von Bereicherungsansprüchen wegen Zweckverfehlung rückabzuwickeln. Aber auch an dieser Rechtsprechung hält der BGH nicht mehr fest, da allein der Aspekt der größeren Flexibilität einer [...]
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