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Autor: Krause Während auf der Grundlage der früheren Rechtsprechung des BGH Zuwendungen der Schwiegereltern nicht gem. § 1374 Abs. 2 BGB dem Anfangsvermögen hinzuzurechnen waren, können die nunmehr als Schenkung zu wertenden Zuwendungen auch dann unter § 1374 Abs. 2 BGB subsumiert werden, wenn sie um der Ehe des eigenen Kindes Willen erfolgt sind. Eine Privilegierung schwiegerelterlicher Zuwendungen gem. § 1374 Abs. 2 BGB ist auch nicht deshalb abzulehnen, weil dies unangemessene Konsequenzen für den Zugewinnausgleich nach sich ziehen könnte. Zwar ist die Gefahr unbilliger Ergebnisse im Zugewinnausgleichsverfahren nicht von vornherein von der Hand zu weisen. Denn nach der Rechtsprechung des BGH entstehen etwaige Rückforderungsansprüche der Schwiegereltern vor dem für den Zugewinnausgleich maßgeblichen Stichtag. Demgemäß sind sie im Endvermögen des Beschenkten zu berücksichtigen. Dieser Umstand könnte im Ausgangspunkt zur Folge haben, dass dem eigenen Kind der [...]
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