(>Altes Recht / >Sind die Leistungen Einkommen?) 2. Ist eine Rückabtretung möglich? 1. Geht der Unterhaltsanspruch über? a. Geht der Zahlungsanspruch über? (a) Bei Arbeitslosengeld I: Nein (dafür gibt es keine Rechtsgrundlage, auch nicht für eine Überleitung). (b) Bei Arbeitslosengeld II (dazu): Hier ist nach Zeitabschnitten zu differenzieren, OLG Brandenburg DRsp 2012/22932: (ba) Derzeit: (baa) Gesetzeslage: (baaa) Grundregel: "Haben Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, einen Anspruch gegen einen anderen, der nicht Leistungsträger ist, geht der Anspruch bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf die Träger der Leistungen nach diesem Buch über, wenn bei rechtzeitiger Leistung des anderen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht erbracht worden wären" (§ 33 I 1 SGB II). (bbab) Bei Kindergeld: "Satz 1 gilt auch, soweit Kinder unter Berücksichtigung von [...]