Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(Abstammung / Hauptmenü ) Abweichungen alten Rechts (>Aktuelle Rechtslage) 1. Bedeutung und Abgrenzung: >Dazu. 2. Gerichtliches Verfahren zur Herbeiführung der Klärung: a. Gesetzeslage: (a) Ab 1.9.2009: >Dazu. (b) Früher (dazu): "Kindschaftssachen sind Verfahren, welche zum Gegenstand haben .. 2. die Ersetzung der Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung und die Anordnung der Duldung einer Probeentnahme" (§ 640 II Nr.2 ZPO). b. Verfahrensordnung: (a) Ab 1.9.2009 (dazu):>Dazu. (b) Früher: FGG-Regeln (dazu) gelten (§ 621a I 1 ZPO). c. Zuständigkeit: (a) Sachlich: Familiengericht (§ 1598a II BGB). (b) Örtlich: (ba) Ab 1.9.2009 (dazu): >Dazu. (bb) Früher: >Dazu. d. Einleitung des Verfahrens: >Dazu. e. Aussetzung des Verfahrens? >Dazu. (f) Rechtsbehelfe: (fa) Wenn ausgesetzt wird: (faa) Ab 1.9.2009 (dazu):>Dazu. (fab) Früher: Beschwerde nach § 19 FGG (dazu), BT-Drs.16/6561 S.13. Der Klärungsberechtigte könnte stattdessen [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen