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(>Grundsätze/ Doppelverwertung? / >Gesamtschuld-Grds.) 2. Wenn nur der eine Ehegatte haftet 1. Bei Gesamtschulden beider Ehegatten (E1 und E2): a. Wie wirkt sich das Außenverhältnis auf den Zugewinn aus? (a) Grundsätze: Die Verbindlichkeit ist wegen § 426 I BGB (dazu) grds. bei beiden gleichmäßig zu berücksichtigen, BGH DRsp 1992/789 LS = FamRZ 1991,1162, OLG Saarbrücken DRsp 2013/5523. Die Gesamtschuld ist zunächst bei beiden Eheleuten im vollen (im Stichtag offenen) Betrag als Minusposten anzusetzen, OLG München DRsp 2000/6787 = FamRZ 2000,672, BGH DRsp 2008/3459 = NJW 2008,849 = FamRZ 2008,602, BGH DRsp 2010/20162 = FamRZ 2011,25 [16], BGH DRsp 2011/4324 = NJW 2011,999 = FamRZ 2011,622 [52]; a.A.: die Gesamtschuld ist bei beiden zur Hälfte abzuziehen, OLG Hamm DRsp 1999/1237 = FamRZ 1998,1603 (nimmt das Regel-Ergebnis vorweg und setzt dabei die Durchsetzbarkeit im Innenverhältnis voraus, s.u.). (b) Was ist mit Zinsen? Zinsen bleiben dabei unberücksichtigt, [...]
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