Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(>Hat S Anspruch auf Stundung? / >Wenn Stundung bewilligt wird / >Herausgabeanträge) (>§ 1382 im Kontext) 2. Anträge? / 3. Entscheidung über die Stundung / 4. Abänderung? 1. Kommt ein Antrag auf Stundung der Ausgleichsforderung in Betracht? a. Wenn ein Gü-Streitverfahren anhängig ist (isoliert oder als Folgesache): (a) Ist ein Stundungsantrag statthaft? (aa) Gesetzeslage: "Soweit über die Ausgleichsforderung ein Rechtstreit anhängig wird, kann der Schuldner einen Antrag auf Stundung nur in diesem Verfahren stellen" (§ 1382 V BGB). (ab) Bedeutung: Ein Antrag auf Stundung ist nur innerhalb dieses Gü-Verfahrens zulässig (dazu), ggf. als Hilfsantrag. (ab) Was ist nach der dortigen letzten Verhandlung? (b) Wer ist zuständig? Die Entscheidung ist in diesem Fall immer vom Richter zu erlassen (arg. § 25 Nr.3 b) RPflG >dazu) (§ 14 I Nr.2 RPflG). b. Wenn ein Gü-Streitverfahren anhängig war: Ein Antrag auf Stundung erst nach der dortigen letzten [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen