- Betriebliche oder berufsständische Invaliditätsversorgungen
- Hoher Ehezeitanteil wegen vorgezogener regulärer Altersgrenze
- Höhere Steuern auf Pensionen als auf Renten, unterschiedliche Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung
- Schwerwiegendes Fehlverhalten des Ausgleichsberechtigten während der Ehe
- Ausschluss wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht
- Manipulationen an der ehezeitlichen Versorgung
- Gröbliche Verletzung der Unterhaltspflicht
- "Wertverzehr" durch laufenden Rentenbezug im Zeitraum zwischen Ende der Ehezeit und Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung zum Versorgungsausgleich
- Unterschreitung des unterhaltsrechtlichen Mindestselbstbehalts
- Keine Abänderung allein wegen grober Unbilligkeit
- Keine grobe Unbilligkeit mehr nach Tod des Ausgleichspflichtigen
- Kürzung oder Minderung eines Wertausgleichs nach der Scheidung
- Unterschieben eines nichtehelichen Kindes in der Ehe
- Langes Getrenntleben
- Kurzes Zusammenleben
- Auslandsberührung
- Asymmetrische Versicherungsverläufe infolge Ausbildung während der Ehe
- Erhebliches wirtschaftliches Ungleichgewicht
- Keine gesetzlichen Tatbestände mehr
- Ehefrau ist ausgleichspflichtig
- Die häufigsten in der Praxis vorkommenden Fallgruppen
- Phasenverschobene Ehe
Kürzung oder Minderung eines Wertausgleichs nach der Scheidung
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