Hinsichtlich der Verfahren in Kindschaftssachen hat bereits das Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls (KiwoMaG) einige Änderungen vorweggenommen. Das KiwoMaG hatte der deutsche Bundestag im April 2008 verabschiedet. Es ist am 11.07.2008 im Bundesgesetzblatt verkündet worden1) BGBl 2008 I, 1188. und bereits am 12.07.2008 in Kraft getreten. Hintergrund hierfür war, dass der Gesetzgeber aufgrund der besonderen Dringlichkeit mit den Reformen in Kindschaftssachen nicht bis zum Inkrafttreten des FamFG warten wollte. Neben verfahrensrechtlichen Neuerungen hat das KiwoMaG auch zu Änderungen im materiellen Kindschaftsrecht geführt. Das FamFG nimmt die Änderungen des KiwoMaG auf und überführt diese vollständig in das neue [...]