Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Hinsichtlich der Verfahren in Kindschaftssachen hat bereits das Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls (KiwoMaG) einige Änderungen vorweggenommen. Das KiwoMaG hatte der deutsche Bundestag im April 2008 verabschiedet. Es ist am 11.07.2008 im Bundesgesetzblatt verkündet worden1) BGBl 2008 I, 1188. und bereits am 12.07.2008 in Kraft getreten. Hintergrund hierfür war, dass der Gesetzgeber aufgrund der besonderen Dringlichkeit mit den Reformen in Kindschaftssachen nicht bis zum Inkrafttreten des FamFG warten wollte. Neben verfahrensrechtlichen Neuerungen hat das KiwoMaG auch zu Änderungen im materiellen Kindschaftsrecht geführt. Das FamFG nimmt die Änderungen des KiwoMaG auf und überführt diese vollständig in das neue [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen