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Zu dem nach § 1610 BGB geschuldeten Lebensbedarf gehören auch die angemessenen Kosten für eine Kranken- und Pflegeversicherung (BGH v. 16.02.2009 – XII ZR 50/08, FamRZ 2010, 357). Nach überwiegender Auffassung kann Altersvorsorgeunterhalt nicht zusätzlich verlangt werden, da sich der Bedarf nach den früheren Einkünften ermittelt (so schon OLG München, FamRZ 2006, 812 [LS] und z.B. OLG Köln v. 21.02.2017 – 25 UF 149/16, FamRZ 2017, [...]
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