Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Der Bedarf des betreuenden Elternteils bestimmt sich jedoch nicht nur durch die vor der Geburt des Kindes erlangte Lebensstellung. Vielmehr wird der Unterhaltsanspruch wie beim Ehegattenunterhalt durch den Halbteilungsgrundsatz begrenzt (so grundlegend BGH, FamRZ 2005, 442 m. Anm. Schilling, 445; bestätigend BGH v. 16.07.2008 – XII ZR 109/05, FamRZ 2008, 1739; BGH v. 15.05.2019 – XII ZB 357/18, FamRZ 2019, 1234). Der Anspruch nach § 1615l BGB kann nicht weiter gehen als ein Ehegattenunterhaltsanspruch bei vergleichbaren Verhältnissen (OLG Frankfurt v. 02.05.2019 – 2 UF 273/17, JAmt 2019, 525). Die Begrenzung durch den Halbteilungsgrundsatz hat auch das BVerfG in seiner Entscheidung vom 13.02.2018 (1 BvR 2759/16) [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen