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Die wesentlichen Unterschiede des Unterhaltsanspruchs minderjähriger und volljähriger Kinder ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht. Minderjähriger Volljähriger (unverheiratet) Barbedarf zwar bestimmt sich der Barbedarf grundsätzlich bei allen Kindern nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Elternteile; im Wege einer abgekürzten Unterhaltsermittlung kann der Barbedarf bei minderjährigen Kindern jedoch nach dem Einkommen des nicht betreuenden Elternteils bestimmt werden (BGH, Beschl. v. 11.01.2017 – XII ZB 565/15, FamRZ 2017, 437, Rdnr. 25) vom Einkommen beider Elternteile abgeleitet oder (bei eigenem Haushalt) abstrakte Bestimmung Bedarfsdeckung durch Eltern i.d.R. Betreuungsleistungen eines Elternteils, Barleistung des anderen Elternteils (Ausnahme z.B. Wechselmodell oder Fremdunterbringung des Kindes) Barleistung beider Elternteile Bedürftigkeit des Kindes eigene Einkünfte i.d.R. hälftig anzurechnen (zwischen den Eltern zu verteilen); dies gilt seit dem [...]
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