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Die Unterhaltsrechtsreform, die mit etlichen Verzögerungen und nach langen politischen Debatten zum 01.01.2008 in Kraft getreten ist, beinhaltete eine nachhaltige Neuregelung des Unterhalts, der wegen der Betreuung eines Kindes geschuldet wird. Sie stellt an die Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils auch bei jüngeren Kindern strengere Anforderungen. Damit gewährleistet die gesetzliche Neuregelung die verfassungsrechtliche Gleichbehandlung zwischen verheirateten und unverheirateten Eltern, allerdings auf dem bereits früher niedrigeren Niveau der unverheirateten Eltern. Die Gleichbehandlung ist damit durch Schlechterstellung der verheirateten kinderbetreuenden Elternteile erreicht worden. Die letztlich Gesetz gewordene Fassung unterscheidet – anders als frühere Entwurfsfassungen – in Anlehnung an den Beschluss des BVerfG vom 28.02.2007 (1 BvL 9/04, FamRZ 2007, 965 m. Anm. Born = NJW 2007, 1735 m. Anm. Caspary = FuR 2007, 310 m. Anm. Soyka; vgl. Viefhues, ZFE 2007, [...]
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