Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Bis zur Unanfechtbarkeit von Steuerbescheiden kann eine Änderung der Wahl der Veranlagungsform erfolgen. Ist der Einkommensteuerbescheid durch Ablauf der Rechtsbehelfsfrist oder aus sonstigen Gründen unanfechtbar geworden, ist ausnahmsweise eine Änderung der Veranlagungsform noch möglich, wenn die in § 26 Abs. 2 Satz 4 EStG kumulativ genannten Voraussetzungen vorliegen: Änderung eines Einkommensteuersteuerbescheids (oftmals im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung oder wenn Verluste zurückgetragen werden sollen) und Antrag ist innerhalb der Anfechtungsfrist des geänderten Einkommensteuerbescheids erfolgt und Unterschiedsbetrag zur vorherigen Veranlagungsform ist positiv Achtung! Auch wenn ein Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO ergeht, wird er – wenn gegen ihn kein Einspruch oder keine Klage eingereicht wird – durch Ablauf der Rechtsbehelfsfrist unanfechtbar. In der Regel beträgt die Rechtsbehelfsfrist einen Monat ab Bekanntgabe. Wird [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen