Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Die Berechtigung des Finanzamts, durch Auszahlung an eine Person nach § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG gegenüber beiden Eheleuten bzw. Lebenspartnern frei zu werden, kann auch ohne ausdrücklichen Widerruf entfallen (vgl. dazu ausführlich AEAO zu § 37, Nr. 2; BMF-Schreiben v. 31.01.2013 – IV A 3 - S 0160/11/10001 und LfSt Bayern v. 20.10.2011 – S 0160.1.1 - 1/3 St 42): 1. Dem Finanzamt wird bekannt, dass einer der Eheleute/eingetragenen Lebenspartner aus beachtlichen Gründen nicht mit der Auszahlung des gesamten Erstattungsbetrags an eine andere Person einverstanden ist. Das ist z.B. dann der Fall, wenn die Eheleute inzwischen geschieden sind oder getrennt leben oder wenn dem Finanzamt aus sonstigen Umständen bekannt ist, dass eine Erstattung an die andere Person nicht gebilligt wird (vgl. BFH, Urt. v. 05.04.1990 – VII R 2/89, BStBl II, 719; BFH, Urt. v. 08.01.1991 – VII R 18/90, BStBl II, 442). Dem Finanzamt sind solche Umstände bekannt, wenn es diese nach der Aktenlage kannte [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen