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Neben der Finanzierung des täglichen ehelichen Lebensbedarfs durch Girokonten existieren häufig Konten, deren Guthaben nicht dem regelmäßigen Verbrauch dienen. Häufig handelt es sich um Spar- oder Festgeldkonten. Sie können z.B. der Finanzierung größerer Anschaffungen oder auch Vorsorgezwecken dienen. Bei einer bevorstehenden oder bereits vollzogenen Trennung und Scheidung streiten die Ehegatten mitunter, wem und in welcher Höhe ein Anteil am Kontoguthaben zusteht. Dabei ist wiederum zwischen Einzel- und Gemeinschaftskonten zu [...]
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