Das Schriftsatzmuster in Teil 16/5.4.1.1 betrifft einen Aufhebungsantrag nach § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a) LPartG. Hierbei handelt es sich um den Fall der einverständlichen Aufhebung und entspricht damit einer Scheidung nach §§ 1565 Abs. 1, 1566 Abs. 1 BGB. Eine Lebenspartnerschaft kann auf Antrag aufgehoben werden, wenn die Lebenspartner seit einem Jahr getrennt leben und beide Lebenspartner die Aufhebung beantragen oder der Antragsgegner der Aufhebung zustimmt. Nach § 15 Abs. 5 Satz 1 LPartG leben die Lebenspartner getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Lebenspartner sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft ablehnt. Diese Vorschrift entspricht § 1567 Abs. 1 Satz 1 BGB. Überdies bestimmt § 15 Abs. 5 Satz 2 LPartG, dass § 1567 Abs. 1 Satz 2 BGB (Getrenntleben innerhalb der Wohnung) und § 1567 Abs. 2 BGB (keine Unterbrechung der Trennung bei kürzerem Aussöhnungsversuch) entsprechend [...]