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Mit der Trennung gehen in einkommensteuerrechtlicher Hinsicht einige bedeutsame Konsequenzen einher, über welche der Rechtsanwalt unbedingt beraten sollte. Durch unüberlegtes Verhalten kann sich der Mandant hier nicht nur selbst schädigen, sondern falsche Angaben gegenüber dem Finanzamt können u.U. auch strafbar sein (siehe Teil 12/3.1.2.5). Das Kindergeld kann je nach Sachlage eine Steuerbegünstigung oder eine Sozialleistung sein. Daher ist es sowohl in den §§ 31 ff., 64 ff. EStG als auch im BKGG geregelt. Die Regelungen sind jedoch weitestgehend identisch, so dass das Kindergeld im Folgenden anhand der Regelungen des EStG dargestellt wird. Nach diesen Regelungen richtet sich die Auszahlung des Kindergeldes auch in den meisten Fällen. Nach § 64 Abs. 1 EStG kann das Kindergeld immer nur einem Berechtigen ausgezahlt werden. Die Anspruchsberechtigung ist in § 62 EStG geregelt und umfasst natürlich beide Elternteile. Nach § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG wird es bei mehreren [...]
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