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Bei den Gebühren gilt dasselbe wie bei anderen Unterhaltsmandaten: Gegenstandswert ist der geforderte Rückstand sowie die Summe der für die nächsten zwölf Monate geschuldeten Beträge. Bei vorsorgender Beratung sollten Sie mangels Forderungshöhe eine Gebührenvereinbarung schließen, z.B. auf [...]
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