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Die einzelnen Stationen eines Falls könnten wie folgt aussehen: Bedürftigkeit eines Elternteils Sozialhilfeantrag wird gestellt, ggf. durch Heim oder Betreuer Überleitungsanzeige (zum Begriff siehe unten) erfolgt Aufforderung zur Auskunft – Widerlegung der Vermutung, dass keine 100.000 € erzielt werden Erteilung der Auskunft Ihr Mandant sollte es nicht darauf ankommen lassen, dass ein Antrag auf Auskunft bei Gericht gestellt wird. Berechnung durch den Anspruchsteller Aufforderung zur Zahlung Einigung und Zahlung alternativ: keine Einigung über die Höhe - Antrag des Sozialamts beim Familiengericht am Wohnort des Schuldners - Antragserwiderung - weiterer Schriftverkehr, evtl. gerichtliche Hinweise - mündliche Verhandlung vor Gericht - Einigung - alternativ: Gerichtsbeschluss - evtl. Beschwerde beim Oberlandesgericht - evtl. Revision beim BGH - evtl. Verfassungsbeschwerde Wenn die alten Eltern – oder deren Betreuer – Sozialhilfe beantragen, dann muss im Antragsformular [...]
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