Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Als im November 2019 das „Angehörigen-Entlastungsgesetz“ verabschiedet wurde, las man allenthalben: „Der Elternunterhalt ist tot“. Zum Jahresbeginn 2020 ist das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe vom 10.12.2019 (BGBl I, 2135) wie geplant in Kraft getreten. Es gilt für den Elternunterhalt ab Januar 2020, nicht rückwirkend. Das Sozialamt geht in Vorleistung, leitet den Unterhaltsanspruch gegen die Kinder auf sich über – und dann ist zu prüfen, wie sehr der Staat die Kinder entlasten will. Nach § 94 Abs. 1a SGB XII gehen die bei der Einkommensanrechnung unberücksichtigt bleibenden zivilrechtlichen Ansprüche eines Beziehers von Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII gegen unterhaltspflichtige Kinder nicht auf den Sozialhilfeträger über, wenn deren Einkommen 100.000 € brutto nicht übersteigt, wobei gesetzlich vermutet wird, dass dies die Regel sei. Bis Dezember 2019 lag das bereinigte [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen