Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Zu einer Interessenkollision würde es führen, wenn der Anwalt zunächst eine Partei berät und sich dann als Mediator anbietet oder eine Mediation versucht und nach deren Scheitern einen der beiden parteilich vertritt. Umstritten ist, ob der anwaltliche Mediator anschließend im unstreitigen Scheidungsverfahren den Antragsteller vertreten darf. Streng genommen dürfte dies nicht möglich sein. Zur Interessenkollision OLG Karlsruhe (Urt. v. 26.04.2001 – 2 U 1/00): „Ist auch eine anwaltliche Tätigkeit als Mediator im Einverständnis beider Parteien mit dem Ziel der Vermittlung zulässig, so ist doch jede spätere Tätigkeit des Rechtsanwalts in (denselben) Rechtssachen, die Gegenstand der Mediation waren, gem. § 43a Abs. 4 BRAO ausgeschlossen. Der Rechtsanwalt, der nach dem klaren Hervortreten der Interessengegensätze der Parteien (hier Eheleute) seine Tätigkeit für eine Partei weiterführt, indem er sie trotz des bestehenden Interessenkonflikts weiter berät oder vertritt, [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen