- 1. Vorbemerkung
- 2. Schadet Mediation den Rechtsanwälten?
- 3. Ist Mediation gesetzlich geregelt?
- 4. Wann verstößt Mediation durch Nicht-Anwälte gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz?
- 5. Worum geht es in der Mediation?
- 6. Wer bietet Mediation an?
- 7. Worin unterscheidet sich Mediation von sonstigen Vergleichsverhandlungen?
- 8. Wie kommt man zur Mediation?
- 9. Wer bezahlt die Mediation?
- 10. Was bedeutet Allparteilichkeit?
- 11. Ist der Mediator verschwiegen?
- 12. Hemmt Mediation die Verjährung?
- 13. Was geschieht mit laufenden Verfahren, wenn eine Mediation aufgenommen wird?
- 14. Welche Rolle spielt die Rechtsberatung in der Mediation?
- 15. Wie können Anwälte und Mediatoren an einem Strang ziehen?
- 16. Darf der Anwaltsmediator nachher die Scheidung einreichen?
- 17. Welche Aufgabe hat der beratende Anwalt in der Mediation?
- 18. Wie rechnet der beratende Anwalt ab?
- 19. Checkliste: Ist das Mandat mediationsgeeignet?
Da beide Seiten bereit zur Mediation sind, werden sie auch einvernehmlich das Ruhen des Verfahrens nach § 251 ZPO beantragen. Das Gericht gibt dem gern statt, zumal nach § 135 FamFG die Förderung der Mediation auch staatliches Anliegen ist. Scheitert die Mediation oder endet sie mit einem Ergebnis, wird das Verfahren wieder aufgenommen. Das Mediationsergebnis kann als gerichtlicher Vergleich im schriftlichen Verfahren geschlossen oder zu Protokoll gegeben werden, wenn es nicht bereits notariell beurkundet wurde. Aufgrund der Verschwiegenheitsverpflichtung für die Beteiligten soll es auch kein inhaltliches Verfahrens-, sondern nur ein Ergebnisprotokoll [...]
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