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Hierbei handelt es sich üblicherweise um gewerblich genutzte Objekte oder Mehrfamilienhäuser, welche durch das Ertragswertverfahren zu bewerten sind (§§ 27 ff. ImmoWertV n.F.). Der Ertragswert umfasst den Bodenwert und den Gebäudeertragswert. Der Gebäudeertragswert wird errechnet, indem die nachhaltig erzielbaren Einnahmen zugrunde gelegt und diesen die nachhaltig anfallenden Kosten gegenübergestellt werden (hierzu Tremel, ZEV 2007, 365 ff.). Dabei ist hinsichtlich des Bauwerts des Gebäudes auch die begrenzte Nutzungsdauer zu berücksichtigen. Der Gebäudeertragswert ist der um den Verzinsungsbetrag des Bodenwerts verminderte und sodann unter Berücksichtigung der Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen kapitalisierte, nachhaltig erzielbare Reinertrag des Grundstücks. Der Reinertrag entspricht dem Überschuss des Rohertrags abzüglich der Bewirtschaftungskosten (§ 31 ImmoWertV n.F.). Sodann ist der Bodenwert nach der Vergleichswertmethode zu ermitteln und hinzuzuzählen [...]
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