Die Senate für Familiensachen bei dem Saarländischen Oberlandesgericht werden die ab 01.01.2008 geltende Düsseldorfer Tabelle wie bisher als Orientierungshilfe benutzen.
Der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten beträgt – wie zuletzt für die Zeit ab Juli 2007 –
1.
gegenüber minderjährigen Kindern und gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres,
-
die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und
-
sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden,
a)
für Berufstätige 900 €,
b)
für Nichtberufstätige 770 €,
2.
gegenüber anderen volljährigen Kindern generell 1.100 €,
3.
gegenüber dem getrennt lebenden und dem geschiedenen Ehegatten unabhängig davon, ob erwerbstätig oder nicht erwerbstätig 1.000 €,
4.
gegenüber Eltern mindestens 1.400 €,
5.
gegenüber der Mutter und dem Vater eines nichtehelichen Kindes unabhängig davon, ob erwerbstätig oder nicht erwerbstätig 1.000 €