An das Amtsgericht ... – Familiengericht – ... Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach § 218 Nr. 2–5 FamFG. des ... – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte(r): Rechtsanwältin/Rechtsanwalt ... gegen ... – Antragsgegnerin – Ich bestelle mich zur/zum Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers und beantrage, das Urteil/den Beschluss des AG ... vom ... (Az.: ...) betreffend des Ausspruchs zum Versorgungsausgleich zur Nr. ... des Tenors abzuändern und mit Wirkung ab dem ersten Tag des Monats nach Antragstellung neu zu regeln. Eine Bezifferung des Antrags ist nicht erforderlich. Begründung: Der Anspruch des Antragstellers auf Abänderung folgt aus §§ 225 f. FamFG. Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind geschiedene Eheleute. Der Wertausgleich bei der Scheidung wurde mit der im Antrag näher bezeichneten Entscheidung des Familiengerichts ... geregelt. Gemäß der Nr. ... des Tenors dieser Entscheidung sind die Anrechte des Antragstellers/der [...]