An das Amtsgericht ... – Familiengericht – ... Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach § 218 Nr. 2–5 FamFG. des ... – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte(r): Rechtsanwältin/Rechtsanwalt ... gegen ... – Antragsgegnerin – Ich bestelle mich zur/zum Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers und beantrage, das Urteil/den Beschluss des AG ... vom ... (Az.: ...) betreffend den Ausspruch zum Versorgungsausgleich abzuändern und mit Wirkung ab dem ersten Tag des Monats nach Antragstellung neu zu regeln. Eine Bezifferung des Antrags ist nicht erforderlich. Begründung: Der Anspruch des Antragstellers auf Abänderung folgt aus § 51 Abs. 1 und 2 VersAusglG, §§ 225 f. FamFG. Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind geschiedene Eheleute. Der öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich wurde mit der im Antrag näher bezeichneten Entscheidung des Familiengerichts ... geregelt. In diesen Ausgleich sind die Anrechte des Antragstellers/der Antragsgegnerin [...]