- Adoption
- Adoption: Die Reform ab 1.9.2009
- Ausspruch und Voraussetzungen einer Annahme als Kind
- Erforderliche Einwilligungen vor Annahme als Kind
- Wirkungen eines Adoptionsverfahrens
- Adoptionsgeheimnis
- Annahme Volljähriger - Grundsätze
- Annahme Volljähriger - Wirkungen
- Adoption: Sorgerechtliche Zusatzentscheidungen
- Adoption: Namensrechtliche Zusatzentscheidungen
- Verfahren bei Annahme als Kind
- Ersetzung von Einwilligung pp. - Sachrecht
- Ersetzung der Einwilligung oder Zustimmung - Verfahren
- Aufhebung bzw. Ende der Adoption - Voraussetzungen
- Aufhebung bzw. Ende der Adoption bei Volljährigen
- Aufhebung der Adoption - Verfahren
- Aufhebung oder Ende der Adoption - Wirkungen
- Adoption bei Auslandsbezug - Verfahren
- Adoption bei Auslandsbezug - Sachrecht
- AdWirkG - Gesetzestext
- Adoption bei Auslandsbezug - Länder
- Adoption - Checkliste für Annahmeverfahren
- Haager Adoptionsübereinkommen (HAÜ)
(>Verfahrensfragen / >Anzuwendendes Recht / >Sachentscheidung) Hinweise zu einzelnen Ländern (alphabetisch): (im Übrigen: >www.bundesjustizamt.de > Auslandsadoption) Äthiopien: Nicht ungewöhnlich ist, dass der Anzunehmende das Kind vor der Entscheidung nicht gesehen hat (was aber eine Anerkennung nicht ausschließen muss >dazu), AG Nürnberg FuR 2009,708 = FamRZ 2010,51. Mangels Kindeswohlprüfung und Anhörung ist nicht anzuerkennen, OLG Düsseldorf DRsp 2011/17548 = FamRZ 2011,1522. Algerien: Eine Adoption ist gesetzlich verboten, OVG Hamburg DRsp 2012/17386. Gambia: Die dortigen Vorschriften für eine internationale Adoption müssen zunächst einmal eingehalten worden sein, OLG München DRsp 2019/10298. Ghana: Verstoß gegen ordre public wurde bejaht, OLG Frankfurt DRsp 2012/8508. Guinea: Eine Bezugnahme auf § 381 ZGB genügt nicht für eine Anerkennung, OLG Karlsruhe FamRZ 2014,582. Haiti: Dass eine Vertretung des Annehmenden durch einen einheimischen [...]
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