- Allgemeine ZPO-Regeln über Rechtsbehelfe (2)
- Allgemeine ZPO-Regeln zu Rechtsmitteln (1)
- Zulässigkeit von ZPO-Rechtsmitteln
- Begründung von ZPO-Rechtsmitteln
- Berichtigung von Entscheidungen
- Rechtsmittel bei Berichtigungsentscheidungen
- Rechtsmittel gegen (Nicht-)Terminierung bzw. Untätigkeit?
- Wiedereinsetzung (WE): Verfahrensfragen
- Rechtsbehelfe gegen Rechtspflegerentscheidungen
- Rechtsbehelfe nach Prozessvergleich?
- Rechtsmittelverzicht
- Anfechtung der Rücknahme eines Rechtsmittels?
- Gegenvorstellung
- Außerordentliche Rechtsmittel?
- Wiederaufnahme des Verfahrens
- Meistbegünstigung bei Rechtsmitteln
- Rechtsmittel gegen Scheinurteile o.ä.
- Umdeutung von Rechtsmitteln
- Rechtsbehelfe bei Kosten
- Rechtsbehelfe bei Versäumnisurteilen
- Rechtsbehelfe: Zweifels-Fälle
- Zurückverweisung bei ZPO-Rechtsmitteln
- Bindung der Gerichte bei Rechtsmitteln
- Bei Unzulässigkeit eines Rechtsmittels
(Im Kontext: >§ 578 ff ZPO/ >§ 48 FamFG/ >§ 185 FamFG) 2. Nichtigkeitsklage / 3. Allgemeine Restitution / 4. Restitution im Abstammungsstreit 1. Sonderregeln für Familiensachen? a. Ehesachen (dazu): (a) Grundsatz: Die §§ 578 bis 591 ZPO (s.u.) gelten entsprechend (§ 118 FamFG >Text). Grds. sind nur die Änderungen in der Terminologie zu beachten (dazu). (b) In Todesfällen: Eine Wiederaufnahme nach dem Tod (dazu) eines Ehegatten ist generell unzulässig, OLG Zweibrücken DRsp 2004/17847 = FamRZ 2005,733. (c) In Auslandsfällen: Ein Anerkennungsverfahren (dazu) kann wieder aufgenommen werden (§§ 107 VII 3, 48 II FamFG). b. Familienstreitsachen (dazu): Die §§ 578 bis 591 ZPO gelten entsprechend (§ 118 FamFG >Text). Grds. sind nur die Änderungen in der Terminologie zu beachten (dazu). c. FG-Verfahren (dazu): (a) Grundsatz: Die §§ 578 bis 591 ZPO (aus Buch 4) gelten entsprechend (§ 48 II FamFG >Text). (b) Bei Abstammungsverfahren: Hier gilt speziell § [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!
Login