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(>Buch 1 Übersicht) Abschnitt 1 Personen Titel 1 Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer § 1 Beginn der Rechtsfähigkeit [-->Dazu] Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt. § 2 Eintritt der Volljährigkeit [-->Dazu] Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein. §§ 3 bis 6 (weggefallen) § 7 Wohnsitz; Begründung und Aufhebung [-->Dazu] (1) Wer sich an einem Ort ständig niederlässt, begründet an diesem Ort seinen Wohnsitz. (2) Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen. (3) Der Wohnsitz wird aufgehoben, wenn die Niederlassung mit dem Willen aufgehoben wird, sie aufzugeben. § 8 Wohnsitz nicht voll Geschäftsfähiger [-->Dazu] (1) Wer geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist, kann ohne den Willen seines gesetzlichen Vertreters einen Wohnsitz weder begründen noch aufheben. (2) [Bis 22.7.2017: Ein Minderjähriger, der verheiratet ist oder war, kann selbständig [...]
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