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(>Grundsicherung / >Anspruchsübergang? / >Bei VKH / >Beim Verfahrenswwert) (>Obliegenheiten / >Unterhalt bei Arbeitslosigkeit) s.u.: >ALG II / >Ausbildungsbeihilfen / >Bei Umschulung / >Übergangsgeld 1. Wäre eine Leistung als überobligatorisches Einkommen zu behandeln? str.: a) Ggf. ja: Eine Leistung als Ersatz für unzumutbare Erwerbstätigkeit ist nur zur Hälfte anzurechnen (da der Bezug der Leistung die Verfügbarkeit am Arbeitsmarkt voraussetzt), OLG Köln FamRZ 2001,625, (da sie auf Beiträgen aus unzumutbarer Tätigkeit beruht), OLG Karlsruhe DRsp 2004/2900 = NJW 2004,859 = FamRZ 2004,1209. (>Folgen) b) Nein: Ob der Anspruch durch den Verlust einer überobligatorischen Arbeit erworben wurde, ist unerheblich, OLG Stuttgart DRsp 1996/23199 = FamRZ 1996,415, OLG Hamburg DRsp 1996/3271 = FamRZ 1992,1308, OLG Düsseldorf DRsp 2005/7588 = FamRZ 2002,99, OLG Braunschweig FamRZ 2005,1997 LS, OLG Köln DRsp 2005/19248 = FamRZ 2006,342. 2. Sind [...]
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